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本帖最后由 solarelement 于 2011-5-7 10:57 编辑
我的理解是只是由中央统一收材料,但是仍然由地方来审核。
上面有同学贴出来的官方网站里说明:
Ab 1. Mai 2011 richten die Auslaenderbehoerden die Anfragen auf Zustimmung zur Beschaeftigung von Drittstaatsangehoerigen nicht mehr an Ihre oertlich zustaendige Agentur für Arbeit, sondern an das für den Beschaeftigungsbetrieb zustaendige Team der ZAV, das auch über die Zustimmungsanfrage entscheidet.
Sofern in dem Verfahren eine Vorrangprüfung erforderlich ist oder die vor Ort gültigen tariflichen oder ortsüblichen Beschaeftigungsbedingungen zu prüfen sind (Arbeitsmarktprüfung), wird diese Prüfung auch nach dem 1. Mai 2011 von der Agentur für Arbeit durchgeführt, die für den Beschaeftigungsbetrieb zustaendig ist. Die ZAV schaltet in diesem Fall die Agentur für Arbeit zur Durchführung der Arbeitsmarktprüfung ein.
Ihr Ansprechpartner für die Durchführung der Vorrangprüfung und für die Frage der Einhaltung der ortsüblichen bzw. tariflichen Beschaeftigungsbedingungen bleibt der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit. |
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