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Beispiel: Bei Ankunft zwischen 11:00:00 Uhr und 11:29 Uhr und 59 Sekunden muss der Pfeil auf der Parkscheibe zwingend auf den nächsten Strich, also 11:30 Uhr, eingestellt werden, weil schon um Punkt 11:00 Uhr die nächste halbe Stunde anfängt, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt. Bei Ankunft zwischen 11:30:00 Uhr und 11:59:59 Uhr ist die Scheibe auf 12:00 Uhr zu drehen.[Vgl. § 13 Abs. 2 Nr. 2 StVO „Halten ist erlaubt, wenn das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat und wenn der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt.“] |
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