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发表于 2011-6-18 17:43
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本帖最后由 huntt 于 2011-6-18 18:45 编辑
刚刚看到的,是一个律师给一个买到假货人的答复
Sehr geehrter Fragesteller,
ich vermisse vorliegend zwar Ihre Frage. Sollte diese lauten: Wie ist die Rechtlage ?, möchte ich aber wie folgt antworten.
Vorliegend ist es entscheidend, ob es sich bei dem von Ihnen erworbenen Kleidungsstück tatsächlich um ein Plagiat handelt, oder nicht.
Ist die Ware echt und auch ansonsten mangelfrei, stehen Ihnen gesetzlich keinerlei Rechte auf Rückgabe und Rückzahlung des Kaufpreises gegen den Verkäufer zu. Da dieser aber erklärt hat, er werde die Jacke zurück nehmen, können Sie bereits aufgrund dieser Erklärung die Jacke zurückgeben. Fraglich ist hierbei natürlich stets, ob dies gerichtsfest ist, Sie das im zweifel also auch beweisen können.
Ist die Ware ein Plagiat und als "echt" verkauft worden, sind Sie wohl sowohl betrogen, als auch arglistig getäuscht worden. Der Kaufvertrag ist anfechtbar. Mit dem Verlangen, die Jacke zurück zu geben, haben Sie auch die Anfechtung erklärt.
Sollte der Verkäufer sich nicht weiter rühren, haben SIe folgende Möglichkeiten:
1. Strafanzeige gegen den Verkäufer wegen Betruges
2. Information der Herstellerfirma des Originals (für den Verkäufer mit immensen Schadensersatzansprüchen der Herstellerfirma verbunden)
3. Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises.
Alle genannten Möglichkeiten sollten Sie dem Verkäufer androhen, wenn er sich nicht an die Absprache hält. Sie sollten vorliegend auf Vorkasse bestehen.
Es kann von Ihnen daneben nicht verlangt werden, sich durch die Versendung eines Plagiates an den Absender selbst dem Verdacht der Urheberrechtsverletzung auszusetzen.
Ich empfehle Ihnen daher, den Empfang des Geldes abzuwarten und das Plagiat anschließend nach Ankündigung an den Absender der Polizei zu übergeben.
Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben.
F.Sachse
Rechtsanwalt |
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