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Hallo,
So wie Ich es sehe, hast du gar kein Problem, wenn die Tasche wirklich ein Original ist, und du dies mit einem Kaufbeleg beweisen kannst.
Es gibt im Grunde 2 Möglichkeiten für dich, je nachdem, wie du vorgehen willst:
1. Dir ist es egal, ob der Verkauf durchgezogen wird:
Dann schreibe der Frau einfach, dass Sie dir die Tasche bitte zurückschicken möchte, und du Ihr dann das Geld zurück überweist. Du kannst noch hinzufügen dass es dir Leid tut wenn Sie sich durch Vorurteile so beeinflussen lässt, und du Ihr und auch Ebay gerne eine Kopie des Original-Kaufbeleges schicken kannst, sollte Sie den Fall melden.
Lass dich durch solche Worte nicht einschüchtern, du bist schließlich im Recht.
Ich würde Ihr allerdings schreiben, dass du Sie die Versandgebühren bezahlen lässt, da der von Ihr beanstandete Mangel (Tasche nicht echt) nicht wahr sei.
2. Du willst den Verkauf unbedingt durchziehen:
Dann schreibe der Frau einfach, dass Sie den Fall gerne bei Ebay melden kann, und du Ebay dann die Originalbelege vom Kauf als Kopie zukommen lässt.
Ebay kann eure gesamte Konversation lesen, also mach dir keine Sorgen und lass dich nicht einschüchtern oder ärgern.
Menschen mit Vorurteilen gibt es viele, da du im Recht bist solltest du es einfach drauf ankommen lassen, wenn Sie den Fall bei Ebay melden will. |
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