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今天网上找到一个文件,关于欧盟长居失效问题的,上面说12个月连续不在欧盟境内,长居就失效了,六年内连续不再德国境内,在欧盟其他国家境内,德国颁发的欧盟长居页失效。
那位得到其他的不同信息?或者类似的信息,欢迎高楼。
Die neue Niederlassungserlaubnis-Daueraufenthalt-EG
Eine Information der Rechtsanwaltskanzlei Bümlein
Nach dem geltenden Aufenthaltsgesetz erlischt grundsätzlich jede Aufenthaltsgenehmigung -
also auch eine Niederlassungserlaubnis (ehemals „unbefristete Aufenthaltserlaubnis“) - bis
auf wenige Ausnahmen, wenn sich der Ausländer länger als sechs Monate außerhalb
Deutschlands aufgehalten hat. Diese Vorschrift entspricht jedoch nicht den europäischen
Richtlinien, sofern davon auch Ausländer betroffen sind, die langfristig in den EU-Staaten
aufenthaltsberechtigt sind.
Aus diesem Grund wird das Aufenthaltsgesetz geändert. Der entsprechende Gesetzesentwurf
sieht einen neuen Aufenthaltstitel für langfristig aufenthaltsberechtigten Ausländer vor: Die
Niederlassungserlaubnis-Daueraufenthalt-EG (§ 9 Abs. 3 AufenthG).
Dieser Aufenthaltstitel wird auf Antrag erteilt und setzt voraus, dass sich der Ausländer seit
mindestens fünf Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält und die übrigen Voraussetzungen
für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis erfüllt sind: ausreichendes Einkommen,
Deutschkenntnisse, Straffreiheit etc..
Die Niederlassungserlaubnis-Daueraufenthalt-EG erlischt erst, wenn sich der Ausländer für
einen Zeitraum von zwölf aufeinander folgenden Monaten nicht im Gebiet der europäischen
Union aufgehalten hat. Das bedeutet, dass dieser Aufenthaltstitel nicht erlischt, wenn sich der
Ausländer etwa in Frankreich oder in der Niederlanden für längere Zeit aufhält. Der Verlust
der Niederlassungserlaubnis-Daueraufenthalt-EG tritt in einem solchen Fall erst nach einer
Abwesenheit aus dem Bundesgebiet von sechs Jahren ein (§ 51 Abs. 8 Nr. 4 AufenthG).
Die Inhaber einer Niederlassungserlaubnis-Daueraufenthalt-EG genießen zudem einen
besonderen Ausweisungsschutz, etwa wie Deutschverheiratete.
Anträge auf eine Niederlassungserlaubnis-Daueraufenthalt-EG können erst nach Inkrafttreten
des Gesetzes gestellt werden. Diesbezüglich werden wir gesondert berichten. Da die Frist zur
Umsetzung der europäischen Richtlinie in das deutsche Recht bereits abgelaufen ist, können
sich betroffene Ausländer bereits jetzt auf die dort vorgesehenen Rechte für langfristig
aufenthaltsberechtigten Personen im EU-Gebiet direkt berufen. |
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