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楼主 |
发表于 2011-8-12 15:15
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文科博士 发表于 2011-8-12 16:06 ![](static/image/common/back.gif)
看了下评论,就是我说的那个点有问题:父母来,完全没有问题,但会导致über。所以为此,要看合同如何规定 ...
Die objektiv vorliegende Überbelegung ist für sich genommen noch kein Kündigungsgrund! Immer müssen die Vermieterinteressen durch die Überbelegung erheblich beeinträchtigt sein ( BVerfG Beschluß vom 18. Oktober 1993, Az: 1 BvR 1335/93). Das ist dann z. B. der Fall, wenn die bauliche Substanz unter der Überbelegung leidet. Im Fall des BVerfG ging es um eine etwa 70 qm große 4-Zi- Wohnung, + Küche, Bad, WC. Hier hatten zeitweise vier erwachsene Personen und drei Kinder die Wohnung belegt. Objektiv decke sich die Anzahl der verfügbaren Räume nicht mit der Anzahl der Bewohner meinte das Gericht. Dennoch wurde keine Beeinträchtigung der Vermieterinteressen angenommen, da sich die Personen nur zeitweise dort aufhielten und auch zulässigerweise. Die Rechtsprechung schwankt stark. Anhaltspunkt kann die in Verordnungen häufig geforderte Mindesgrösse von Wohnraum sein: 6 m² für Kinder , 10 m² für Erwachsene, in manchen Bundesländern auch 12 m². |
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