|
![](static/image/common/ico_lz.png)
楼主 |
发表于 2011-10-29 22:20
|
显示全部楼层
以下是那个买家给我的第一封邮件:
Ich hoffe dein fehler ist dir bewust.
Und du wirst demendsprechend handeln.
Ich werde Dienstag meinen Anwalt darüber unterichten und zivielrechtliche ansprüche gegen dich geltentmachen, soltest du bis dahin mir die das Samsung Star S5230 Schneeweiß ausgehändigtig haben für mein gebot!
Werde da auch nicht rum diskutieren und der gleichen sonst auch gleich dan klage bei der Staatsanwaltschaft in Gera gegen dich einreichen.
Es wird nichts geben was mich abhalten wird!
DIE FRIST LÄUFT MONTAG DEN 31.10.2011 UM 12:00Uhr AB. Die Frist ist legtitim da sie bereits den artikel anderesweitig wieder verkaufen wollen.
Gruß
下面是我的回信:
Hallo, und guten Abend!
Ich hab schon gelesen, dass Sie mir eine schöne Androhung per eBay geschrieben haben. Das haben Sie sich bestimmt selbstbewusst gemacht. Bin schon seit paar Jahren bei eBay und hab noch nie so einen schlimmen Ebayer wie Sie getroffen. Zumindest noch nie eine Androhung direkt über Interne Nachricht.
Ich habe natürliche meine Gründe, warum ich mein Handy nicht weiter verkaufen darf. Ich bitte Sie auch zumnächst mal wegen den Gründen zu fragen. Nicht direkt schreiben,Sie werden einen Anwalt einschalten oder eine Klage gegen mich geltend machen oder so was. Das ist doch doof! Man hat eine Frage und geht zuerst fragen , warum? Dann geht man diskutieren, anzeigen oder anklagen.......oder irgendwas. Sie haben keine Logik, aber ich hab sie doch.
Wenn Sie keine andere Fragen hätten, werde ich mein Schreiben beenden.
然后他又回了:
Anzeige und Strafantrag wurde soebend von mir soebend eingereicht!
Es ist ganz einfach ich wahr höst bieter und mir steht der Artikel zu.
Gesetzlich gesehen gibt es keinen grundweshalb sie den artikel raus genommen haben.
Auser aus Betrügerischen gründen. Weil es ihnen zuwenig geld ist!
Sie werden sich nuhn auf jeden falle Strafrechtlich dafür vor Gericht verantworten müssen.
Zivilrechtliche ansprüche werde ich am Dienstag wie bereits erwähnt einleiden lassen solte ich bis Montag 12:00Uhr den Artikel nicht erhalten haben.
Darüber hinaus liegt es nicht in meiner verpflichtung mich zuerkundigen weshalb sie den artikel raus genommen haben, da sie ihn bereits genauso so wieder eingestellt haben.
Was es bestättigt das es Betrügerische absichten sind.
Frist Montag 31.10.2011 12Uhr sonst werde ich Zivilrechtliche ansprüche durchsetzten.
Das sie dan die kosten des verfahrenes und meines Anwaltes zutragen haben ist ihnen sicherlich bekannt!
Gruß
下面是我的回信:
Was???
Hab ich falsch gelesen oder wie? Der Artikel steht Ihnen ZU? Warum? Ich bitte doch um eine klare Antwort!!!
Ich fürchte dass Sie gar nicht das Wort Auktion verstanden haben. Soll ich Ihnen mal das Wort erklären? Die Auktion ist noch nicht beendet, und aus gewissen Gründen hab ich den Artikel von Ebay zurückgenommen, um später es richtig weiter zu verkaufen. Das hat das Gesetz doch nicht berührt und Ihr Recht auch nicht. Mein Handy bleibt meins und Ihr Geld auch.
Ich hab einfach festgestellt, dass Sie keine Logik haben. Bitte machen Sie was Sie machen wollen. Anzeigen, anklagen, Strafzettel einlegen.......und und und......
Ich warte auf alles, was Sie gegen mich gemacht haben!
Ansonsten werde ich auch eine Anzeige gegen Sie machen, dass Sie mich wegen einer sinnlosen Sache angedroht haben. Ich bitte Sie um Aufmerksamkeit! Bitte keine solche Drohungen an mich senden! Ich werde sie einfach ignorieren. Sie haben Zeit, ich hab keine zu lesen.
然后人家又回了,我无力招架了,我认输了,我没那么闲?:
Anzeige wegen androhung? Keine ahnung was sie für ein rechtsverständnis haben aber eines ist sicher.
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat mit Urteil vom 28.07.2005, Aktenzeichen 8 U 93/05 ein interessantes Urteil zu der Frage gesprochen, ob ein Kaufvertrag bei eBay auch dann zu Stande kommt, wenn der Bieter vor Zeitablauf einer Auktion die Auktion vorzeitig beendet. Dies hat das OLG bejaht. Mit der gleichen Frage hatte sich bereits das Landgericht Berlin befasst( LG Berlin, Urteil vom 20.07.2004 - AZ: 4 0 293/04 ). Das Urteil des Landgerichtes Berlin ist durch das KG Berlin am 25.01.2005, AZ 17U 24/04 bestätigt worden. Die Rechtsprechung ist somit gefestigt.
Das Angebot eines Verkäufers ist verbindlich und nicht widerruflich. In § 9 Nr. 1 der eBay-AGB heißt es
"In dem ein Mitglied als Anbieter zwecks Durchführung einer Online-Auktion einen Artikel auf die eBay-Webseite einstellt, gibt er ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diesen Artikel ab. Dabei bestimmt der Anbieter eine Frist binnen derer das Angebot durch ein Gebot angenommen werden kann (Laufzeit der Online-Auktion)."
Streichungen von Verkaufsangeboten sind in den eBay-AGB nicht vorgesehen. Insofern heißt es im Urteil "Die Besonderheiten von Internetauktionen erfordern die Unwiderruflichkeit der Vertragsangebot; der Bieter wäre der Willkür des Anbieters ausgesetzt, wenn dieser es sich jederzeit überlegen könnte, ob er ein Angebot gelten lassen will oder nicht." Der Verkäufer hatte unter Berufung auf die eBay-Grundsätze die Auktion vorzeitig beendet und bis dahin abgegebene Gebote gestrichen. Die eBay-Grundsätze nennen hierfür verschiedene Gründe. Diese sind jedoch nach Ansicht des Gerichtes nicht ausreichend.
Fazit:
Angebote bei eBay sind bindend. Die durch eBay vorgesehene Möglichkeit, ein Angebot vorzeitig zu beenden, bringt den Verkäufer nur in Teufels Küche.
Rechtsanwalt Johannes Richard |
|