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楼主 |
发表于 2011-12-15 21:52
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发个官方回复,户口本的公证就可以了
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Re: 领事处联系方式‏
2011/12/12
答复 ▼
Visastelle - Visa Section German Embassy
添加至联系人
收件人:
Das beglaubigte und legalisierte Familienbuch in Chinesisch sollte in
diesem Fall ausreichen sein.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Visastelle der Deutschen Botschaft Peking
noreply@info.auswaertiges-amt.de schrieb am 12.12.2011 00:58 Uhr:
> Dies ist ein Formular der: peking
> 正文: Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> ich habe eine kurze Frage wegen des Visums für meine Eltern, welche ich sie im kommenden März für 3 Monate einladen möchte.
> Für die Beziehungsbestätung von mir und meine Eltern, haben wir nur ein angebliche Chinesische "Famlienanmeldungsbuch", in dem mein Name steht und auf dem Beziehnungsfeld "Sohn", aber das status zeigt "ausgezogen", weil ich in 2002 in einer anderen Stadt studierte und das Auszug ist gesetzlich vorgeschrieben.
> Ist dieses Anmeldungsbuch so verbindlich oder von Ihnen anerkennt? oder muss ich noch das beglaubigen lassen?
>
> ich bitte Ihre schnelle Rückmeldung
>
> MFG
XXX
> Hattersheim, Deutschland |
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