|
马上注册,结交更多好友,享用更多功能,让你轻松玩转社区。
您需要 登录 才可以下载或查看,没有账号?注册
x
本帖最后由 qiqi2008 于 2012-2-22 23:13 编辑
2012年2月22日更新
今天收到来信,两个孩子的KINDERGELD都批了.去年老二的KINDERGELD没有发的全部补回.感谢大家对贴子的关注.
2012年1月24日更新
1月17日递交了有才兄提供的更新版本的申诉信,这次倒是过了几日才给回复,21日周六接到回信,结果被驳回了申诉,18.4申请KINDERGELD还是没有戏.如果不同意结果,就只有打官司了.我已经改为由我来申请了.我的是家团有工作许可的签证.谢谢朋友们的关注和关心,特别感谢太有才了,谢谢您的热心帮助.
2011年12月30日
把新的已松绑后的居留许可带到FAMILIENKASSE去,他们留了复印件,然后告诉我说还是申请不到KINDERGELD,我说那为什么之前一直都有现在就没有呢.然后他们当时说以前发钱也是因为他们弄错了,本就不应该发的什么什么.接着回信了,拒的理由是这么写的
Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18 AufenthG. Eine Festsetzung des Kindergeldes hätte für Sie nicht ergolgen dürfen. Dies ist für Sie die zurückliegenden Zeiträume ohne Bedeutung.
Daher wurde diese Festsezung ab Januar 2012 aufgehoben und Ihr Antrag auf Kindergeld für das Kind ***abgelehnt. Dieser bescheid ist nicht zu beanstanden und geht einher mit der DA 62.4.1 Ziffer 16 und dem anzuwenden Recht.
DA 62.4.1 Ziffer 16内容如下
(16)Nur für einen begrenzten Zeitraum darf die Aufenthaltserlaubnis erteilt werden bei
Saisonbeschäftigungen (§ 18 BeschV), Schaustellergehilfen (§ 19 BeschV), Au-Pairs
(§ 20 BeschV), Haushaltshilfen (§ 21 BeschV), Hausangestellten von Entsandten
(§ 22 BeschV), Sprachlehrern und Spezialitätenköchen (§ 26 BeschV), bei
internationalem Personalaustausch und zur Vorbereitung von Auslandsprojekten
(§ 31 BeschV), bei entsandten Arbeitnehmern (§ 36 BeschV), bei Werkverträgen und
Gastarbeitnehmern auf Grundlage zwischenstaatlicher Vereinbarungen
(§§ 39 und 40 BeschV).
大家看他们拒绝的理由充分吗?还有机会申诉吗?
2011年12月19日
老二今年6月出生,递交KINDERGELD申请材料后补了次材料然后一直没有回音,前天在亲自去问过后答复我说是他们弄错了云云,说接下来的几天就会收到钱了.但今天却收到来信.告诉我说老二的申请被拒了.而且老大的KINDERGELD也从2012年一月一日开始停止发放.
我家情况是老公18.4 saz1和雇主绑定签证,在研究所工作.到今年11月底已经三年了.从今年12月又开始新的两年的合同.签证延签早在8月就办理了.一直到2013年的11月底.我和孩子们家团签证.我§30的,老大§32的,老二§33的,此前老大一直有KINDERGELD.
请问有朋友们遇到过这种情况吗?该如何申诉呢?有才兄的那封申诉信下了打不开,急寻高人朋友们现身帮忙啊.热心肠的太有才兄快来帮我看看吧!谢谢拉!
拒信如下Die Festsetzung des kindergeldes für das kind ***, geboren am **.**.2008 wird gemäß §70 Abs.3 EstG ab Januar 2012 vollständig aufgehoben.
Ihr Antrag auf Kindergeld für das kind ***, am geboren am **.06.2011 wird hiermit abgelehnt.
Nach § 62 EStG steht einem ausländischen Staatsangehörigen nur dann Kindergeld zu, wenn er im Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt hat.
Dies gilt jedoch nicht, sofern die Aufenthaltserlaubnis nach § 16 oder § 17 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG zum Zweck) einer Ausbildung bzw. nach § 18 Abs. 2 des AufenthG (ggf.i.V.m. Abs. 3 oder Abs. 4) zum Zweck einer Erwerbstätigkeit für einen befristeten Zeitraum nach der Beschäftigungsverordnung ausgestellt wurde.
Nach den vorliegenden Unterlagen erfüllen Sie nicht die Voraussetzungen nach § 62 EstG.
Deshalb haben Sie keinen Anspruch auf Kindergeld. Falls Sie Lohnsteuerpflichtiger Arbeitnehmer sind, kann die Eintragung eines kinderfreibetrags auf der Lohnsteuerkarte möglich sein. Sie können sich unter Vorlage dieses Bescheides an das für Ihren Wohnsitz zuständige Finanzamt wenden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Dieser Bescheid kann mit dem Einspruch angefochten werden. Ein Einspruch ist jedoch ausgeschlossen, soweit dieser Bescheid einen Verwaltungsakt ändert oder ersetzt, gegen den ein zulässiger Einspruch oder (nach einem zulässigen Einspruch) eine zulässige klage, Recvision oder Nichtzulassungsbeschwerde anhängig ist. In diesem Fall wird der neue Verrwaltungsakt Gegenstand des Rechtsbehelfsverfahrens.Der Einspruch ist bei der vorbezeichneten Familienkasse schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Die Frist für die Einlegung eines Einspruchs beträgt einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf des Tages, an dem Ihnen der Bescheid bekannt gegeben worden ist. Bei Zusendung durch einfachen Brief oder Zustellung mittels Einschreiben durch Übergabe gilt die Bekanntgabe mit dem dritten Tag nach Aufgabe zur Post bzw. bei Übermittlung im Ausland einen Monat nach Aufgabe zur Post als bewirkt, es sei denn, dass der Bescheid zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Bei Zustellung durch Zustelungsurkunde oder durch Einschreiben mit Rückschein oder gegen Empfangsbekenntnis ist Tag der Bekanntgabe der Tag der Zustellung.
|
|