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Wohnsitz der Kinder / Staatsangehörigkeit des Kindes
Kindergeld wird für Kinder gezahlt, die in Deutschland einen Wohnsitz haben oder sich hier gewöhnlich aufhalten.
Dasselbe gilt, wenn die Kinder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union leben oder in einem Staat, der dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) beigetreten ist.
Darüber hinaus sind unter bestimmten Voraussetzungen auch Kinder zu berücksichtigen, die sich in einem Land befinden, mit dem eine zwischenstaatliche Vereinbarung besteht. Hat das Kind seinen Wohnsitz in einem dieser Länder, kann Sie Ihre Familienkasse über besondere Regelungen informieren.
Kinder, die sich lediglich zum Zwecke einer zeitlich begrenzten Schul- oder Berufsausbildung im Ausland aufhalten, behalten in der Regel ihren Wohnsitz im Inland bei.
Auf die Staatsangehörigkeit des Kindes kommt es für den Kindergeldanspruch nicht an.
Kinder können unabhängig von ausländerrechtlichen Voraussetzungen oder dem Status der Eltern einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder der EU beziehungsweise des EWR begründen. |
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