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楼主 |
发表于 2012-1-12 21:55
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GdSK-Nr.: 013XXXXGDSK
Sendungsnummer:EE6XXXX8432CN
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich Widerspruch gegen den obengenannten Brief der GdSK.
Begründung:
Der Inhalt im Packet sind die Waren für mich Privat bestimmt.
Ich wünsche, die bereits bezahlte Sendung zu erhalten!
Ich befand mich also in einer Zwangslage, da mir das Eingehen dieses Geschäfts als das kleinere übel erscheinen musste. Außerdem wurde das Erbringen der bereits bezahlten Versandleistung unzulässig mit dem Auftrag zur Verzollung verknüpft.
Weiterhin stehen Leistung und in einem auffälligen Missverhältnis zueinander. Andere Postdienstleister erbringen diese Leistung kostenlos oder zu einem Bruchteil des von der GdSK verlangten Preises. Mithin sind Merkmale des Wuchers nach § 138 BGB hinreichend erfüllt. Es handelt sich also um ein sittenwidriges Rechtsgeschäft, das somit nichtig ist.
Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor. Es sei der Hinweis erlaubt, dass Wucher nach § 291 StGB Gegenleistung strafbar ist und in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft wird.
Mit freundlichen Grüßen
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