|
Zu den Betriebskosten, die nicht umlagefähig sind und daher in voller Höhe von Ihrem Vermieter zu tragen sind, gehören:
Verwaltungskosten: sämtliche Kosten, die dem Vermieter für die Verwaltung des Hauses entstehen, auch für eine dafür beauftragte Firma.
Kosten für die Instandhaltung und Instandsetzung: egal ob die Reparatur des Daches ansteht, das Gebäude einen neuen Anstrich braucht oder das Haus eine neue Zentralheizungsanlage benötigt – für die Kosten muss der Vermieter aufkommen. Es liegt in seiner Verantwortung, bauliche Mängel durch Alterung, Witterungseinflüsse oder Abnutzung zu beseitigen.
Bankgebühren des Vermieters: Die Kosten für das Mietkonto sind nicht umlagefähig.
Portokosten für die Abrechnung: Auch diese sind vom Vermieter zu tragen. Ebenso wenig ist dieser berechtigt, Ihnen die Zeit, die er für die Abrechnung gebraucht hat, in Rechnung zu stellen.
我觉得9,10时不能转嫁的,11有一个限额,多少以下的维修确实是房客承担的
Abschreibungen und Rücklagen: Alle damit verbundenen Kosten sind Sache des Vermieters.
|
|