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楼主: 义利

[涉外婚姻] 过年好!恭喜发财!小问题求解

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发表于 2012-1-25 01:26 | 显示全部楼层
我在法律版找到的,楼主可以参考。

1 中国人持德国永居(Niederlassungserlaubnis)和自己的妻子或者丈夫在的德国居住超过15年后德国永居长期离开德国永远不失效。
2 德国人的妻子或者丈夫持有德国永居(Niederlassungserlaubnis)长期离开德国永远不失效。


Aufenthaltsgesetz        
Kapitel 5 - Beendigung des Aufenthalts

§ 51
Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen

(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:
        1.         Ablauf seiner Geltungsdauer,
        2.         Eintritt einer auflösenden Bedingung,
        3.         Rücknahme des Aufenthaltstitels,
        4.         Widerruf des Aufenthaltstitels,
        5.         Ausweisung des Ausländers,
        5a.         Bekanntgabe einer Abschiebungsanordnung nach § 58a,
        6.         wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,
        7.         wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,
        8.         wenn ein Ausländer nach Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß der §§ 22, 23 oder § 25 Abs. 3 bis 5 einen Asylantrag stellt;

ein für mehrere Einreisen oder mit einer Geltungsdauer von mehr als drei Monaten erteiltes Visum erlischt nicht nach den Nummern 6 und 7.

(2) Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten erlöschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist und kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt. Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt. Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus.
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