|
daodaotaotao2 发表于 2012-6-20 11:32 ![](static/image/common/back.gif)
新政? 不是要60个月的养老金吗
§ 18b Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen
Einem Ausländer, der sein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten
Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung im Bundesgebiet
erfolgreich abgeschlossen hat, wird eine Niederlassungserlaubnis erteilt,
wenn
1. er seit zwei Jahren einen Aufenthaltstitel nach den §§ 18, 18a, 19a oder
§ 21 besitzt,
2. er zum Zeitpunkt der Antragstellung einen seinem Abschluss angemessenen
Arbeitsplatz inne hat,
3. er mindestens 24 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen
Rentenversicherung geleistet hat oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder
Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweist
und
4. die Voraussetzungen des § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 4 bis 9
vorliegen; § 9 Absatz 2 Satz 2 bis 6 gilt entsprechend.“ |
|