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So verringern sich die Punkte der Verkehrssünderkartei
Für einfache Vergehen beträgt die Verfallsfrist zwei Jahre. Wenn Sie also 2010 drei Punkte wegen überhöhter Geschwindigkeit kassiert haben, sind diese drei Punkte 2012 wieder gelöscht.
Bei Straftaten die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen, beträgt die Frist 5 Jahre.
Spielten Alkohol oder Drogen mit in eine Straftat hinein, müssen Sie 10 Jahre warten, bis die zugehörigen Punkte gelöscht werden.
Die Frist beginnt bei Strafsachen mit dem Tag des Urteils. Ansonsten gilt der Tag der Rechtskräftigkeit.
Wenn Sie während der Verjährungsfrist einen neuen Verstoß mit Punkten als Folge begehen, werden die Verjährungen aller aktuellen Punkte angehalten. |
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