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我投诉过,上海领馆和Buergerservice/auswaertiges-amt,回复都一样,
vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des Auswärtigen Amtes.
Aufgrund der hohen Nachfrage nach Terminen zur Visumantragstellung arbeitet das Generalkonsulat Shanghai im Interesse der Antragsteller mit einem Terminvergabesystem. Dies hat den Hintergrund, dass täglich nur eine begrenzte Anzahl von Anträgen angenommen und bearbeitet werden kann. Durch das Terminvergabesystem wird gewährleistet, dass die Antragsteller, die oft von weit anreisen, auch tatsächlich zum vereinbarten Termin ihren Antrag einreichen können und mehrfache Anreisen verhindert werden. Wenn in einem gewünschten Zeitrahmen kein freier Termin mehr verfügbar ist, bedeutet dies, dass die vorhandenen Kapazitäten bereits durch die Terminbuchungen anderer Personen vollständig ausgeschöpft sind. Termine, die über die vorhandenen Kapazitäten hinausgehen, können leider nicht vergeben werden. Hierfür bitte ich um Ihr Verständnis.
Nach Mitteilung unserer Visastelle in Shanghai ist es derzeit leider so, dass die vorhandenen Termine aufgrund unerwartet hoher Nachfrage tatsächlich für die nächsten 10-12 Wochen bereits ausgebucht sind.
Die Visastelle des Generalkonsulats Shanghai arbeitet im Visumverfahren nicht mit Agenturen zusammen, insbesondere werden keine Sondertermine für Agenturen bereitgestellt. Die von der Visastelle bereit gestellten technischen Anwendungen ermöglichen jeder Person mit Internetzugang unabhängig davon, in welchem Land sie sich befindet, die Buchung eines Interviewtermins im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten. Die Einschaltung einer Agentur für das Visumverfahren ist weder erforderlich noch bedeutet sie Vorteile im Visumverfahren.
Für einige Visumkategorien gibt es bei der Visastelle in Shanghai Sonderregelungen, um den Reisenden die Terminvereinbarung und die Antragstellung zu erleichtern. Ich empfehle Ihnen deshalb zu prüfen, ob diese Sonderregelungen auf Ihren Fall zutreffen:
- Geschäftsreisende können (bis auf wenige Ausnahmen) ihren Visumantrag auch ohne längere Wartezeit bei der Dienstleistungsgesellschaft German Industry and Commerce (GIC) stellen.
- Ehepartner von deutschen und EU-Staatsangehörigen können ihren Antrag ohne Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten am Vormittag stellen.
- Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, die in Begleitung eines Elternteils reisen, benötigen keinen eigenen Termin.
- Sogenannte „Vielreisende“ können ihren Antrag ohne persönliche Vorsprache stellen. Als Vielreisende gelten Personen, die in den letzten zwei Jahren mindestens zwei Schengenvisa erhalten und rechtmäßig genutzt haben oder die in der Vergangenheit ein Jahres- oder Mehrjahresvisum erhalten und dieses in den letzten 24 Monaten rechtmäßig genutzt haben.
- Gruppen von mindestens 5 Antragstellern können ihren Termin unabhängig vom Terminvergabesystem per E-Mail vereinbaren.
Einzelheiten zu den oben genannten Sonderregelungen können Sie dem beigefügten Merkblatt entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bürgerservice im Auswärtigen Amt
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