|
Im Rahmen der Bearbeitung erfolgt eine Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit (Bonitätsprüfung) des Gastgebers. Hierfür ist ein aktueller Einkommensnachweis vorzulegen.
Um die finanzielle Leistungsfähigkeit glaubhaft zu machen ist für die Einladung eines erwachsenen Gastes ein monatliches Netto-einkommen in Höhe von mindestens 864 EUR erforderlich. Für jeden weiteren Erwachsenen erhöht sich der Betrag um 270 EUR, je weiters Kind um 202 EUR. Der Nachweis kann erfolgen durch Vorlage
• der letzten Gehalts- / Verdienstbescheinigung
• des Rentenbescheides
• des Festsetzungsbescheides ALG I
oder
• bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit durch Vor-lage des Steuerbescheids (ab 01.07. eines Jahres des Steuerbescheids aus dem Vorjahr) oder einer Be-scheinigung des Steuerberaters über das ungefähre aktuelle monatliche Nettoeinkommen (nicht möglich mit betriebswirtschaftlicher Auswertung)
oder
• durch den Nachweis über Vermögen (Spar-buch/Festgeldkonto) Um die finanzielle Leistungsfä-higkeit glaubhaft zu machen ist zur Einladung eines erwachsenen Gastes Vermögen in Höhe von 10.400 EUR erforderlich. Für jeden weiteren Erwachsenen er-höht sich der Betrag um 3.300 EUR, je weiteres Kind um 2.500 EUR.
Kann die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht glaubhaft gemacht werden, wird dies auf der Verpflichtungserklärung vermerkt.
Erfolgt die Einladung durch eine juristische Person entfällt die Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit. |
|