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es ist richtig, dass zum 01.08.2012 das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifiziertenrichtlinie der EU in Kraft getreten ist. U. a. besteht nun die Möglichkeit, Inhabern einer Blauen Karte EU eine Niederlassungserlaubnis gem. § 19 a Abs. 6 AufenthG zu erteilen, wenn er mindestens 33 Monate eine seiner Qualifikation angemessene Beschäftigung ausgeübt hat. Gem. § 19 a Abs. 6 Satz 3 AufenthG kann diese Frist auf 21 Monate verkürzt werden, wenn deutsche Sprachkenntnisse der Stufe B 1 nachgeweisen werden.
Der Nachweis, dass mindestens 60 Monatsbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurden, ist hier nicht zu erbringen. Allerdings ist zwingende Voraussetzung, wie dem Gesetzestext zu entnehmen ist, dass Sie eine Blaue Karte EU besitzen. Da dies nicht der Fall, kann Ihnen keine Niederlassungserlaubnis gem. § 19 a Abs. 6 AufenthG erteilt werden.
我工作都4年多了,还不能申请? |
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