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Mit Ihrem Antrag auf ein Visum müssen Sie die entsprechenden erforderlichen Dokumente vorlegen. Sollten diese Dokumente fehlen, kann Ihr Antrag abgelehnt werden. Sie sollten deshalb Ihrem Antrag nachfolgende Dokumente beifügen, wobei je nach Art des beantragten Visums die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden kann.
Bitte beachten Sie, dass Passfotos für Ihr Visum ab 1. August 2004 eingescannt werden. Passfotos müssen daher folgende Anforderungen erfüllen:
Format: 45 mm x 35 mm, ohne Rand
neutraler Hintergrund: weiß, beige, grau
Porträtaufnahme
keine eingescannten Fotos, nur Originale
Passfotos, die diesen Ansprüchen nicht genügen, müssen zurückgewiesen werden.
Für Besuchsvisa
ausgefülltes Antragsformular VAF 1
1 Passfoto, bitte beachten Sie, dass wir KEINE gescannten Fotos akezepiere können.
gültiger Pass mit einer Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland (mindestens 6 Monate Gültigkeit)
passend abgezählte Bearbeitungsgebühr
Nachweis Ihrer Unterbringung in Großbritannien, z.B. in Form einer schriftlichen Einladung Ihres Gastgebers, oder andere Belege, aus denen hervorgeht, dass Sie in der Lage sind, selbst eine Unterkunft in Großbritannien zu unterhalten
Nachweis über finanzielle Mittel, beispielsweise durch Vorlage aktueller Kontoauszüge oder eines Sparbuchs
ein Schreiben Ihres Arbeitgebers, aus dem hervorgeht, wie lange Sie bei ihm in welcher Funktion beschäftigt sind und dass Ihr Urlaub von ihm genehmigt ist
Wenn Sie Schüler/Student sind und Großbritannien besuchen möchten, müssen Sie zusätzlich zu den o.g. Dokumenten eine Bescheinigung über Ihren Schul- bzw. Universitätsbesuch vorlegen.
Wenn Sie arbeitslos sind, müssen Sie ein Schreiben Ihres zuständigen Arbeitsamtes vorlegen, in dem bestätigt wird, dass Sie Arbeitslosenunterstützung erhalten und dass das Arbeitsamt Ihre Auslandsreise genehmigt hat.
Wenn Sie Freunde oder Verwandte besuchen, müssen Sie eine schriftliche Einladung und eine Kopie des Passes Ihres Gastgebers vorlegen, aus dem dessen Aufenthaltsstatus in Großbritannien hervorgeht. |
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