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楼主 |
发表于 2012-9-7 22:32
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rebe66 发表于 2012-9-7 21:17 ![](static/image/common/back.gif)
给我的是800,我昨天收到的Hypoverein的 支 票,还没去兑。拆开信封吓了一跳,我之前不知道有这事,而且时隔 ...
以下为VG-WORT的文件条款,读不太懂,特别是第一条,还请赐教!
§ 2 Berechtigte
1. Bezugsberechtigt sind Urheber, wenn diese Deutsche im Sinne des Grundgesetzes
sind oder ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben oder Angehörige von Staaten der Europäischen Gemeinschaft oder der Schweiz sind.
2. Bezugsberechtigt sind Urheber und Verlage von dem Jahr an, in dem sie einen
Wahrnehmungsvertrag mit der VG WORT abgeschlossen haben, ferner Urheber,
soweit sie der VG WORT ihre Ansprüche für ein Einzelwerk abgetreten haben.
3. Urheber sind nur bezugsberechtigt, wenn sie ihren Anspruch in der hierfür vorgesehenen Form anmelden. Diese Meldung muss bis spätestens 31. Januar des auf das
Erscheinen des betreffenden Werkes folgenden Jahres bei der VG WORT eingegangen sein. Verspätet eingehende Meldungen können erst im Folgejahr berücksichtigt
werden. Darüber hinaus können Ansprüche für die Vergangenheit nur geltend gemacht werden, wenn dies im Nachfolgenden ausdrücklich bestimmt ist.
4. Inhaber von Urheber- und Nutzungsrechten an Online-Publikationen werden auch
ohne Wahrnehmungsvertrag unter den Voraussetzungen des § 25 berücksichtigt |
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