|
迷你小懒猫 发表于 2012-8-24 20:18 
可是如果国内的机会真的不错的话,也有可能拿到local合同,这样公司就不会按expat给你auslandversicherun ...
权威的bundsverwaltungsamt的说法
Bei Wohnsitzverlegung ins Ausland kann anstelle der
Vereinbarung über die Fortgeltung des privaten Krankenversicherungsschutzes
die Umstellung auf eine Anwartschaftsversicherung
sinnvoll sein, z. B. wenn der
Versicherte im Ausland in die dortige allgemeine Versicherungspflicht
einbezogen wird. Während der Dauer
dieser Anwartschaftsversicherung ruht der Leistungsanspruch
und die Prämie reduziert sich auf einen Bruchteil
des ursprünglich zu zahlenden Beitrags. Bei der
Rückkehr nach Deutschland kann der Versicherte seine
Krankheitskostenvollversicherung in vollem Umfang
wieder aufleben lassen, und zwar je nach dem Typ der
Anwartschaftsversicherung. Die sog. „kleine“ Anwartschaft
sichert nur gegen das Risiko zwischenzeitlicher
Gesundheitsverschlechterungen ab. Ein verschlechterter
Gesundheitszustand darf beim Vorhandensein
einer Anwartschaft im Rahmen der Kalkulation des
neuen Beitrages nicht prämienerhöhend berücksichtigt
werden.
Die teurere „große“ Anwartschaft sichert darüber hinaus
auch das ursprüngliche Eintrittsalter ab, d. h. der
beim Wiederaufleben der Versicherung zu erhebende
Beitrag darf nur auf Basis des ursprünglich (niedrigeren)
Eintrittsalters kalkuliert werden. Eine Liste der privaten
Krankenversicherer ist zu finden unter www.pkv.de.
Regelmäßig besteht für vorher in Deutschland privat
krankenversicherte Personen nach ihrer Rückkehr aus
dem Ausland auch die Möglichkeit, die Aufnahme in den
brancheneinheitlichen Basistarif der PKV zu verlangen.
Die Leistungen des Basistarifs sind nach Art, Umfang und
Höhe denjenigen der GKV vergleichbar. Der Monatsbeitrag
ist auf den Höchstbetrag der GKV begrenzt. |
|