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ONLINE-VISUMANTRAGSFORMULAR
Seit der Einführung eines neuen automatisierten Visasystems im Januar 2008 muss das Antragsformular online ausgefüllt werden: https://www.visas.inis.gov.ie/avats/OnlineHome.aspx
BITTE BEACHTEN
Die Ausstellung eines Visums für Irland entspricht einer Vorabgenehmigung und ist keine Garantie für die Erlaubnis, nach Irland einreisen zu dürfen. Dem Beamten der Einwanderungsbehörde bleibt das Recht vorbehalten, die Erlaubnis zur Einreise zu erteilen oder zu verweigern. Inhaber eines Visums für Irland unterliegen den normalen Einwanderungsbestimmungen am Ort der Einreise. Ihnen wird daher geraten, die Originalunterlagen oder Kopien der mit dem Visumantrag eingereichten Unterlagen bei der Einreise bei sich zu führen.
Des Weiteren erteilt ein Visum nicht die Erlaubnis, in Irland zu verbleiben. Das Gültigkeitsdatum auf dem Visum bezeichnet den Zeitraum, in dem das Visum einem Beamten der Einwanderungsbehörde vorgelegt werden muss. Wie lange Sie sich in Irland aufhalten dürfen wird vom Beamten der Einwanderungsbehörde am Ort der Einreise entschieden.
Inhabern eines Visums, die nach der genehmigten Frist in Irland verbleiben und/oder die mit ihrem Visumantrag gefälschte Unterlagen oder irreführende Informationen eingereicht haben, droht eine strafrechtliche Verfolgung und/oder die Abschiebung.
Die Genehmigung eines Visums ist keine reine Formsache. Infolgedessen übernimmt die Botschaft keinerlei Verantwortung für stornierte oder verfallene Reisetickets im Falle eines bis zum geplanten Einreisedatum nicht ausgestellten Visums oder eines vom Justizministerium (Department of Justice, Equality and Law Reform) abgelehnten Antrags. Wir raten daher dringend davon ab, Reisetickets vor Ausstellung und Erhalt des Visums zu reservieren oder zu kaufen (einzige Ausnahme: Sie reisen gemeinsam mit Ihrem EU-Ehepartner). |
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