|
本帖最后由 saleonline 于 2013-1-3 11:59 编辑
Notarkosten und Notargebühren beim Immobilienkauf
Der Kauf eines Grundstückes oder ein Hauskauf bzw. Immobilienkauf erfolgt in Deutschland immer bei einem Notar. Die Kosten des Notars gehören zu den sogenannten Baunebenkosten.
Auch hierfür gibt es eine Gebührenordnung was der Notar verlangen darf.
Haben Sie für sich das passende Grundstück gefunden ist der nächste Schritt der Grundstückskauf, der bei einem Notar stattfindet. Dieser hat in der Regel der Verkäufer des Grundstückes bzw. der Immobilienmakler bereits ausgesucht.
Sie sollten sich vor dem Notartemin den Notarkaufvertrag zuschicken lassen, damit Sie sich diesen in Ruhe zu Hause durchlesen können. In der Regel sollte Sie 2 Wochen Zeit haben, sich den Notarvertrag bzw. den Vorentwurf in Ruhe durch zu lesen. Sollten Sie Fragen haben, dann brauchen Sie keine Angst zu haben, denn der Notar ist verpflichtet den Vertrag den Beteiligten vorzulesen und offene Fragen zu erklären.
Beschreibung Ca.-Preis
Notarkosten, Notargebühren 1,5 % des Kaufpreises
Bei einem Grundstückspreis in Höhe von 80.000Euro beträgt das Honorar des Notars also 1.200Euro.
Kaufen Sie jedoch von einem Bauträger z.B. ein Doppelhaus oder ein Reihenhaus, so bezahlen Sie die Notargebühren nicht nur auf den Grundstücksanteil sondern auf die komplette Summe des Kaufpreises der im Notarvertrag steht. Sie bezahlen also Notargebühren auf den Hausanteil, auf die Hausanschlusskosten, auf die Nebenkosten und evtl. auf die Aussenanlagen, sofern diese Vertragsbestandteil sind. |
|