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Geschäftsführung ist die Aufgabe bzw. die Tätigkeit einer Person oder einer Gruppe von Personen, die fremde oder eigene Geschäfte führt. Dies können die Geschäfte einer natürlichen Person sein, die einer juristischen Person (z. B. GmbH, e. V.), aber auch die einer Gesellschaft (z. B. GbR, oHG, KG) oder die einer Personengruppe oder Vermögensmasse (z. B. Stiftung).
Umgangssprachlich wird mit „Geschäftsführung“ auch die Personengruppe bezeichnet, deren Aufgabe die Geschäftsführung (zum Beispiel die eines Unternehmens) ist.
Gesetzlich bestimmt (Legaldefinition) ist der Begriff „Geschäftsführer“ z. B. im deutschen GmbH-Gesetz, wo Befugnisse und Pflichten dieses Organs der Gesellschaft genau festgelegt werden.
In der Schweiz ist der Begriff Geschäftsleitung üblich für die Bezeichnung des Organs, während der Begriff Geschäftsführung für die eigentliche Tätigkeit verwendet wird. Der Geschäftsführer eines Hotels wird auch als Gerant bezeichnet. |
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