|
Gibt es Verletzte?
In der Fahrschule schon lernt man, dass man sich nach einem Verkehrsunfall sofort darum kümmern muss, allfällige Verletzte zu versorgen. Dies ist auch vom Gesetz her geboten, weil das Imstichlassen eines Verletzten auch vom Gesetz her bestraft wird (§ 94 StGB).
Das Gesetz sieht auch vor, dass man in der Folge die Unfallstelle unbedingt absichern muss, damit weitere Unfälle vermieden werden können. Ein Warndreieck ist sicherlich notwendig, besonders bei unübersichtlichen Fahrbahnstellen.
Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist nach einem Verkehrsunfall mit Verletzten sofort die nächste Polizeiinspektion zu verständigen, und zwar "ohne unnötigen Aufschub". Natürlich wird man auch sofort die Rettung verständigen, wenn Verletzte zu versorgen sind.
Wer optimal auf einen Verkehrsunfall vorbereitet sein will, der holt in der Folge seinen Fotoapparat aus dem Handschuhfach und schießt ein paar Bilder über die Situation unmittelbar nach dem Unfall. Die Unfallsendlage der beteiligten Fahrzeuge ist für die nachmalige, oft viel später erfolgende Rekonstruktion des Unfallsherganges von entscheidender Bedeutung. Ein Einweg-Photoapparat zahlt sich jedenfalls aus, denn es kommt auch vor, dass Polizei-Fotoapparate streiken oder Bilder falsch belichtet werden.
Bloßer Sachschaden
Gibt es keine Verletzte, so ist auch die Polizei ohne unnötigen Aufschub zu verständigen. Eine Meldung an die Polizei kann nur dann unterbleiben, wenn die Beteiligten ihre persönlichen Daten ausgetauscht haben und die Identität der Beteiligten nachgewiesen wurde.
Aber auch wenn nur Sachschaden eingetreten ist, empfiehlt es sich, die Polizei zu verständigen, besonders, wenn man sich am Unfall unschuldig fühlt. Die Polizisten kommen in der Regel auch umgehend und nehmen von sich aus die Daten der Beteiligten auf. Die Polizisten sollten auch aufgefordert werden, (Digital-)Fotos von den unfallbeteiligten Fahrzeugen zu machen. Die Polizei muss dies zwar nicht, verständnisvolle Polizisten machen dies aber - als Service für die Bürger. Denn man muss ja auch |
|