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来我来给大家扫扫盲:什么是widerrufsrecht。
Das Widerrufsrecht stellt gemäß § 355 BGB ein Recht jedes Verbrauchers dar, sich unter bestimmten Umständen von einem bereits geschlossenen, aber noch schwebend wirksamen Vertrag innerhalb gesetzlicher Fristen durch Erklärung des Widerrufs zu lösen. Dabei handelt es sich um eine Ausnahme von dem Grundsatz pacta sunt servanda, wonach Verträge normalerweise für beide Seiten verbindlich sind. Es ist ein zwingend eingeräumtes Recht für Verbraucher bei Verträgen, bei denen per Gesetz ausdrücklich ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt wird.
Ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB kann nur eine natürliche Person sein, die ein Rechtsgeschäft, beispielsweise einen Kaufvertrag, abschließt. Das Rechtsgeschäft darf weder einer gewerblichen noch einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden. Juristische Personen oder Unternehmer gem. § 14 Abs. 1 BGB sind keine Verbraucher.
Im Deutschen Recht gewährt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aus Gründen des Verbraucherschutzes einem Verbraucher, z.B. einem Käufer, gegenüber einem Unternehmer, z.B. einem gewerblich tätigen Verkäufer, bei speziellen Vertragsarten ein Recht zum Widerruf:
Haustürgeschäft (§ 312 BGB),
Fernabsatzvertrag (§ 312b und § 312d BGB); hierbei wurde mit der Änderung des Gesetzes der Kauf in Online-Auktionshäusern (beispielsweise eBay) dem in Verbindung mit anderen Fernabsatzgeschäften (zum Beispiel Online-Shops) gleichgestellt
Teilzeit-Wohnrechtevertrag (§ 481 und § 485 BGB), siehe dazu Ferienwohnrecht,
Verbraucherdarlehensvertrag, (§ 491 und § 495 BGB) sowie im Fall von Verbundenen Geschäften und
Ratenlieferungsvertrag (§ 505 BGB);
sowie außerhalb des BGB beim Fernunterrichtsvertrag (§ 4 des Fernunterrichtsschutzgesetzes)
und im Versicherungsrecht
Die meisten Anordnungen des Bestehens von Widerrufsrechten im BGB beruhen auf entsprechenden EU-Richtlinien, deren Umsetzung in deutsches Recht dies erfordert. Die in allen Fällen gleichen Grenzen des Widerrufsrechts sind in § 355 BGB geregelt.
Das Widerrufsrecht gilt nicht in den Fällen des § 312b Abs. 3 Nr. 1–7 BGB. Diese Ausnahmen umfassen unter anderem Dienstleistungen im Bereich Unterbringung, Beförderung, Beköstigung und Freizeitgestaltung, die in einem genau definierten Zeitraum erbracht werden sollen. Damit gilt ein Widerrufsrecht insbesondere nicht bei einem Reisevertrag, einem Beherbergungsvertrag, einem Linienflug, einer Bahnfahrt oder anderen Reiseleistungen. |
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