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本帖最后由 火之舞 于 2012-12-25 12:49 编辑
Bargeldmitnahme über EU- und nicht-EU Grenzen
Grundsätzlich dürfen Sie nach deutschem Recht soviel Geld transportieren, wie Sie möchten.
Die von Ihnen angegebene Grenze von (ehemals) 15.000 Euro bezieht sich lediglich auf die Anmeldepflicht.
Demnach muss mitgeführtes Bargeld (auch Fremdwährungen), ebenso wie Wertpapiere (Inhaberschuldverschreibungen, Aktien u.s.w.), Edelmetalle oder Schmuck, gleichgestellte Zahlungsmittel, kurzum - alles was zu Zahlungen verwendet werden könnte, auf Befragen vollständig angemeldet werden (§ 12a ZollVG - Zollverwaltungsgesetz).
Bei Verstößen droht ein Bußgeldverfahren. Das Bußgeld darf im Normalfall bis zu 50 v.H. des mitgeführten Betrages ausmachen. Bei versteckten Werten sogar bis zur vollen Höhe.
Eine Begründung über Verwendungszweck, den wirtschaftlich Berechtigten (meist Eigentümer) oder Herkunft des Geldes kann jederzeit gefordert werden. Die Wertgrenze stellt lediglich auf das Bußgeldverfahren ab. Somit haben Sie bei der Ein- oder Ausfuhr von beispielsweise 5.000 Euro auch dann kein Bußgeldverfahren zu erwarten, wenn Sie dieses nicht auf Nachfrage angeben. Trotzdem kann es sich um sog. indiskriminiertes Geld (siehe nächsten Absatz) handeln.
Der Sinn und Zweck dieser Bargeldkontrollen besteht (entgegen der landläufigen Meinung) nicht in der Aufspürung von Schwarzgeld (Geld das z.B. durch den schwarz arbeitenden Handwerker erwirtschaftet wurde). Hierbei geht es um Geld aus kriminellen Machenschaften (Prostitution, ill. Glücksspiel, Waffen- und Drogenhandel etc.). Dieses soll festgestellt und aus dem Verkehr gezogen werden. Zudem sollen den Strafverfolgungsbehörden Hinweise und Erkenntnisse zu Geldströmen und beteiligten Personen geliefert werden. Auf diesen Anfangserkenntnissen beruhen einige der laufenden Ermittlungen im Bereich der organisierten Kriminalität.
Aus diesem Grund ist es auch möglich dieses Geld vorrübergehend sicherzustellen, sofern die Umstände der Feststellung den Verdacht der Geldwäsche begründen.
In Ihrem Fall bedeutet es folgendes:
Sie können sich in in F, A oder CH (hier Zollbestimmungen beachten) den Benz für 50.000 |
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