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Hallo und guten Morgen!
Ich würde sagen, dass du bei dem Fall Recht hast. Einerseits bist du als Empfänger kein Vertragspartner der Kurierfirma GDSK. Andererseits hat eigentlich nur der Absender Anspruch oder Haftung auf Paket bzw. Sendung. Wenn die beiden Vertragsparteien bei dem Verrtagsabschluss einverstanden sind, (hier vermutlich auf dem Absenderformular von China unterschrieben) wird die Leistung von der Kurierfirma geltend gemacht. Jetzt zu den Lagergebühren: Es gibt ja diese Lagergebühr überhaupt nicht. Als Kurierer hat er Pflicht seinem Empfänger mitzuteilen, dass die Sendung bei ihm eingegangen ist. Wenn die Leistung schon beim Vertragsabschluss (Sagen wir mal vom Absender ausgefülltes Formular) bezahlt war, soll sie nicht noch mal bezahlt werden. In der Regel so. Die Verzollung ist sowieso eine frische Welt für uns, und wie viele Sendungen kommen pro Tag aus Ausland? Wenn jeder Empfänger eine Gebühr wie diese bezahlen würde, sollten die allen Kurierer schnell fetter und reicher.... und schade finde ich.......Also, kämpf weiter, ich unterstütze dich und drücke dir die daumen jede zeit auf allen Fällen!!!!! |
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