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Anmerkungen:18 Abs.4 S.1
劳动合同是2年.
申请Kindergeld收到了如下据信, 论坛里有18.Abs.4 S.1申诉成功的,恳请各位帮忙提供类似情况申诉成功的申诉信,不胜感激。
Ihr Antrag auf Kindergeld vom 22.02.2012 wird hiermit abgelehnt.
Nach § 62 EStG steht einem ausländischen Staatsangehörigen nur dann Kindergeld zu, wenn er im Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt hat.
Dies gilt jedoch nicht, sofern die Aufenthaltserlaubnis nach § 16 oder § 17 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) zum Zweck einer Ausbildung bzw. nach § 18 Abs. 2(i.V.m Abs.3 oder Abs.4) des AufenthG zum Zweck einer Erwerbstätigkeit für einen befristeten Zeitraum nach der Beschäftigungsverordnung ausgestellt wurde.
Ist die Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 wegen eines Krieges im Heimatland oder nach den §§ 23a, 24 order 25 Absätze 3 bis 5 AufenthG erteilt worden, so kann ein Anspruch auf Kindergeld nur bestehen, wenn der Antragsteller sich mindestens drei Jahr rechtmäßig,gestattet oder geduldet im Bundesgebiet aufhält und im Bundesgebiet berechtigt erwerbstätig ist, Geldleistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch bezieht oder Elternzeit,die eine Erwerbstätigkeit unterbricht, in Anspruch nimmt.
Nach den vorliegenden Unterlagen erfüllen Sie nicht die Voraussetzungen nach §62 EStG.
Deshalb haben Sie keinen Anspruch auf Kindergeld. Falls Sie lohnsteuerpflichtiger Arbeitnehmer sind, kann die Berücksichtigung eines Kinderfreibetrags möglich sein. Sie können sich unter Vorlage dieses Bescheides an das für Ihren Wohnsitz zuständige Finanzamt wenden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Dieser Bescheid kann mit dem Einspruch angefochten werden. Ein Einspruch ist jedoch ausgeschlossen, soweit dieser Bescheid einen Verwaltungsakt ändert oder ersetzt, gegen den ein zulässiger Einspruch oder (nach einem zulässigen Einspruch) eine zulässige Klage, Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde anhängig ist. In diesem Fall wird der neue Verwaltungsakt Gegenstand des Rechtsbehelfsverfahrens. Der Einspruch ist bei der vorbezeichneten Familienkasse schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Die Frist für die Einlegung eines Einspruchs beträgt eien Monat. Sie beginnt mit Ablauf des Tages, an dem Ihnen der Bescheid bekannt gegeben worden ist. Bei Zusendung durch einfachecn Brief oder Zustellung mittels Einschreiben durch Übergabe gilt die Bekanntgabe mit dem dritten Tag nach Aufgabe zur Post bzw. bei Übermittlung im Ausland einen Monat nach Aufgabe zur Post als bewirkt, es sei denn,dass der Bescheid zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Bei Zustellung durch Zustellungsurkunde oder durch Einschreiben mit Rückschein oder gegen Empfangsbekenntnis ist Tag der Bekanntgabe der Tag der Zustellung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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