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想了解进一步如何处理,受害的朋友们可以看看这篇文章。
http://www.test.de/Pleite-von-Fl ... etroffen-4534236-0/
Vergangene Woche hat das Stromunternehmen Flexstrom Insolvenz beantragt.
Mittlerweile ist klar: Über eine halbe Million Kunden sind von der Pleite
betroffen. Unterdessen hat der Bundesgerichtshof kundenfreundliche Urteile
im Streit um Flexstrom-Boni gesprochen.
540 000 Betroffene bei drei Firmen
Nach der [1]Pleitemitteilung des Berliner Unternehmen Flexstrom ist nun
die Zahl der Kunden bekannt. Betroffen sind rund 540 000 Verbraucher,
teilt die Bundesnetzagentur mit. 314 000 Kunden sind es bei Flexstrom
direkt, 63 500 beim Tochterunternehmen OptimalGrün und 97 000 bei Tochter
Löwenzahn Energie.
Insolvenzverwalter ist benannt
Bei den drei Firmen geht nun nicht gleich das Licht aus. Das Amtsgericht
Berlin hat Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger von der Kanzlei White & Case
zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Dieselbe Kanzlei wurde schon
2011 mit der Insolvenzverwaltung der bisher größten Pleite am Strommarkt
beauftragt, [2]als Teldafax im Jahr 2011 Insolvenz anmeldete. Flexstrom
teilt auf der Homepage mit, der Geschäftsbetrieb werde fortgeführt, die
Kunden würden weiter beliefert. Das heißt: Wenn die Lieferanten bei der
Stange bleiben, bekommen die Kunden weiter Strom von Flexstrom. Sie sind
dann an den Vertrag gebunden und müssen weiterhin ihre Abschläge zahlen.
Sie haben jetzt kein Sonderkündigungsrecht. Allein die Tatsache, dass
Flexstrom Insolvenz angemeldet hat, gibt Verbrauchern kein Recht zur
fristlosen Kündigung. Wer aus dem Vertrag heraus will, kann erst mit der
vertraglich vereinbarten Frist aussteigen.
Insolvenzverwalter will keine hohen Vorauszahlungen
Laut Bundesnetzagentur hat der Insolvenzverwalter zugesagt, dass Flexstrom
nun keine Vorauskasse für mehrere Monate mehr kassiert, sondern nur noch –
wie am Markt üblich – monatliche Abschläge verlangen wird. Wer erst
kürzlich per Einzugsermächtigung eine Jahresvorauszahlung geleistet hat,
sollte sie jetzt bei seiner Bank widerrufen. Das geht kostenlos mindestens
sechs Wochen lang. Sinnvoll ist es, wenn Flexstrom-Kunden ihre
Zählerstände ablesen, sobald ein Lieferstopp erfolgen sollte. Diese Daten
sollten sie dann dem Netzbetreiber, dem örtlichen Grundversorger und
Flexstrom mitteilen. Das erleichtert eine korrekte Abrechnung.
Boni und Erstattungen auf Eis gelegt
Kunden, die für Monate im Voraus gezahlt haben, müssen nun hoffen, dass
Flexstrom möglichst lange weiter liefert – jedenfalls so lange, bis ihr
vorausbezahltes Guthaben aufgebraucht ist. Eine Teilauszahlung des
Guthabens kommt schon aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht in Frage,
teilt die Kanzlei White & Case mit. Dasselbe gilt für Bonuszahlungen.
Schon seit Monaten beschweren sich Kunden in den Verbraucherzentralen,
Flexstrom zahle die versprochenen Boni nicht aus. Es sind vor allem diese
Boni, die den Flexstromtarif so preisgünstig gemacht haben. Im Regelfall
sollen sie nach Ablauf des ersten Vertragsjahres ausgezahlt werden. Eine
Auszahlung dieser Gelder kommt nun erstmal nicht in Frage. Noch ist das
Insolvenzverfahren nicht eröffnet. Laut White & Case wird es
voraussichtlich am 1. Juli eröffnet. Erst dann können Kunden ihre
Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.
Bundesgerichtshof gibt Bonus-Kunden Recht
Am Mittwoch, 17. April 2013, sprach der Bundesgerichtshof in zwei Urteilen
Flexstrom-Kunden den Bonus zu. Das Unternehmen hatte sich mit Verweis auf
das Kleingedruckte geweigert, einen versprochenen „Aktionsbonus“ zu
zahlen, wenn Kunden ihre Verträge bereits zum Ablauf des ersten
Belieferungsjahres kündigten. Flexstrom meinte, dass Kunden für den Bonus
mindestens zwei Jahre bei der Stange bleiben müssten. Das sah das Gericht
nun anders: Die Flexstrom-Klausel sei für einen juristisch nicht
vorgebildeten Kunden so zu verstehen, dass sie Anspruch auf den Bonus
haben, wenn der Vertrag mindestens ein Jahr bestanden hat (Az. VIII ZR
225/12 und VIII ZR 246/12). Ob diese höchstrichterlichen Entscheidungen
den betroffenen Kunden finanziell noch etwas bringen, ist angesichts des
bevorstehenden Insolvenzverfahrens ungewiss. |
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