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1. Apple kommuniziert die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zukünftig deutlicher.
Um die von Apple angebotene Gewährleistung in Anspruch zu nehmen, müssen die beanstandeten Produkte in einem Apple Store bzw. im Apple Online Store gekauft worden sein.
2. Gewährleistungsschäden können nur durch Privatkunden nicht jedoch durch Geschäftskunden geltend gemacht werden.
3. Der beanstandete Fehler muss im Laufe der zweijährigen Gewährleistungsfrist aufgetreten sein. Der Nachweis, dass dieser bereits im 1. Jahr aufgetreten ist, muss nicht geführt werden.
4. Apple lehnt die Gewährleistung ab, wenn optische Schäden am Gerät erkennbar sind, wenn die Feuchte-Indikatoren aktiviert wurden oder wenn die Geräte bereits von einem dritten Dienstleister repariert wurden.
5. Ansonsten wird Apple nachvollziehbare Geräte-Fehler wie defekte Home-Button, grobe Akku-Aussetzer und nicht mehr reagierende An/Aus-Tasten zukünftig kulant im Laufe der ersten zwei Jahre nach dem Kauf reparieren bzw. durch die Ausgabe eines Ersatzgerätes aus der Welt schaffen.
6. iPhone-Nutzer die Ihre Geräte bei der Telekom, Vodafone oder anderen Vertriebspartnern erworben haben, können den Apple Service nur mit dem Care Protection Plan in Anspruch nehmen.
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