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erschaftssteuer (这是遗产)
schenkungsteuer(赠予税)
里面的freibetrag是:
Freibeträge[Bearbeiten]
Jedem unbeschränkt steuerpflichtigen Erwerber (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG) steht ein persönlicher Freibetrag zu, der sowohl für Erwerbe von Todes wegen als auch für Schenkungen unter Lebenden gilt, § 16 ErbStG. Der Schenkungsfreibetrag kann alle 10 Jahre erneut genutzt werden. Die Freibeträge gelten nicht für beschränkt steuerpflichtige Erwerbe, das sind solche, bei denen weder der Erblasser oder Schenker noch der Erwerber in Deutschland wohnen (und nicht innerhalb der letzten fünf Jahre dort gewohnt haben) und es sich bei dem Erwerb um inländisches Vermögen handelt (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 ErbStG). Der Europäische Gerichtshof hat jedoch mit Entscheidung vom 22. April 2010[2] nunmehr für die Schenkungsteuer festgestellt, dass bei in der EU ansässigen Beteiligten eine unterschiedliche Gewährung des Freibetrags, die an der Tatsache einer fehlenden Ansässigkeit in Deutschland anknüpft, eine unzulässige Beschränkung der Freiheit des Kapitalverkehrs darstellt und gegen das Gemeinschaftsrecht verstößt. Dies gilt auch für die Erbschaftsteuer, so dass mit einer baldigen Gesetzesänderung zu rechnen ist.
Der Freibetrag beträgt für
den Ehegatten/Lebenspartner: 500.000 |
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