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本帖最后由 zhangqiaoyan 于 2013-9-7 09:09 编辑
Achtung: Schauen Sie bei den Zahlen genau hin!
Allerdings verbergen sich in dieser Regelung auch Fallen, die Sie unbedingt beachten sollten:
Die 40-euro-Grenze bezieht sich auf den Brutto-Betrag – also inklusive Umsatzsteuer. Schauen Sie also beim Kauf genau hin! Rutscht der Wert des Geschenks durch die Umsatzsteuer auf über 40 euro, wird wieder Pauschalsteuer fällig!
Geschenke und Aufmerksamkeiten an Kunden dürfen Sie als Betriebsausgabe nur dann geltend machen, wenn sie pro Jahr und Empfänger nicht mehr als 35 euro brutto (also inkl. Umsatzsteuer) kosten (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz). Das heißt: Kaufen Sie für einen Kunden z. B. einen Blumenstrauß für 37 euro, wird zwar jetzt keine Pauschalsteuer mehr fällig, aber Sie können den Betrag nicht als Betriebsausgabe geltend machen.
Das heißt für Sie: Bleiben Sie mit Ihren Geschenken und Aufmerksamkeiten unter der Grenze von 35 euro (brutto)! |
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