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发表于 2013-10-2 20:37
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下面关于合同,需要添加的部分
1. 知情权
Nur zwingend erforderliche Änderung am Gemeinschaftseigentum dulden, alle anderen Änderungen nur nach Zustimmung. Bauträger hat Informationspflicht. Jede Änderung am Sondereigentum erst nach Zustimmung.
§13: Informationspflicht des Verkäufers in den Vertrag aufnehmen! Welche Änderungen am Gemeinschaftseigentum etc. sollen gemacht werden? Der Käufer sollte darüber Bescheid wissen.
2. 面积误差的赔偿
Die Haftung sollte sich bei Unterschreitung der als Beschaffenheit vereinbarten Größe dann auf die gesamte Abweichung zur Flächenangabe nach der Wohnflächenverordnung beziehen und nicht nur auf die Abweichung zur Beschaffenheit.
3.要求Erschließungskosten的明细
Sind diese Erschließungskosten bereits bezahlt? Nachweis fordern. Zusicherung für Anschluss ans Breitbandkabelnetz der KabelBW, Satellitenanlage streichen.
4。延期赔偿
Der Satz „Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen“ sollte gestrichen werden. Wenn z.B. der Verzug 6 Monate beträgt, dann könnten weit höhere Kosten entstehen (z.B. für Lagerung der Möbel etc.). Das Recht auf weitergehenden Schadensersatz sollte nicht aberkannt werden.
5。你和你的Sachverständige进入工地的权利
Das Recht auf Betreten der Baustelle durch den Käufer oder durch von ihm beauftragte Dritte – nach Absprache mit Bauleiter – sollte vertraglich zugesichert sein!
6。Gutachter 要在Übergabe前检查房子,Übergabe前建筑商要把房子打扫干净
§5 Punkt 4: Vor der Übergabe sollte eine technische Begehung stattfinden durch einen Gutachter des Käufers, noch bevor alles „zugemacht“ wird. Das Sondereigentum sollte bei der Übergabe nassfein sein, damit eventuelle Schäden an Fenstern und Parkett gut sichtbar sind.
7。Baulasten 具体包括啥
Welche Baulasten sind da enthalten?
8。没有的你的授权,不允许改动你房屋的任何东西
Der Satz: „Im Innenverhältnis ist der Bevollmächtigte insofern beschränkt, dass ohne Zustimmung des Käufers Änderungen bei wirtschaftlicher Betrachtung Inhalt und Umfang seines Sondereigentums oder Sondernutzungsrechts nicht unzumutbar beeinträchtigen und Verkehrs- und Gemeinschaftsflächen, soweit für die Nutzung durch den Käufer von Interesse, nicht wesentlich verkleinert oder verlegt werden dürfen.“ geht zu weit!
Das Sondereigentum darf nicht beeinträchtig werden, weder unzumutbar noch zumutbar, ohne Zustimmung des Käufers!
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