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自己辞职,sperrzeit之内的第二个月就可以获得劳动局支付的养老保险
Solange Sie keine Leistungen beziehen, sind Sie nicht versichert, also auch dann nicht, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht. Ruht der Anspruch wegen des Eintritts einer Sperrzeit oder wegen einer Urlaubsabgeltung (durch Ihren früheren Arbeitgeber), besteht Krankenversicherungsschutz erst ab Beginn des zweiten Monats des Ruhenszeitraums bis zu dessen Ende, frühestens jedoch ab Beginn der Arbeitslosigkeit.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_ ... legeversicheru.html |
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