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http://www.ruv.de/de/r_v_ratgebe ... hr/fahrerflucht.jsp
重点是这两段
Gefängnisstrafe bei Fahrerflucht
Die Strafen für Fahrerflucht reichen von Bußgeldern bis zu Punkten in Flensburg. Auch ein Fahrverbot kann drohen. Generell gilt: Je teurer der Schaden, umso drastischer die Folgen. Die Strafe kann geringer ausfallen, wenn der Fahrer innerhalb von 24 Stunden Reue und das Gericht aufgrund der Umstände Nachsicht zeigt. So wird übrigens auch die Fahrerflucht bei Delikten wie dem Umfahren eines Verkehrsschildes oder Zauns geahndet. Bei diesen Sachschäden reicht es allerdings aus, sich erst am nächsten Tag bei der Polizei zu melden. Je nachdem, ob bei dem Unfall Menschen zu Schaden kamen, wird die Fahrerlaubnis bis zu fünf Jahren entzogen - und es droht eine Gefängnisstrafe.
Fahrerflucht: Versicherungsschutz entfällt
Eine weitere mögliche Folge bei Fahrerflucht: Die Versicherung zahlt den entstandenen Schaden nicht - oder fordert nachträglich Kosten von bis zu 5.000 Euro beim Versicherungsnehmer wieder ein. Möglich ist auch die Kündigung des Versicherungsschutzes. Und das nur wegen der Fahrerflucht: Normalerweise wären die Schäden durch die Kfz-Haftpflichtversicherung problemlos abgedeckt worden. Im Fall von Trunkenheit erlischt der Versicherungsschutz ebenfalls. |
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