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Dieses Verhalten gilt als Fahrerflucht
Schnell einen Zettel mit Telefonnummer an die Windschutzscheibe klemmen und weiterfahren: Viele Fahrer glauben, dass sei keine Fahrerflucht. Ein Irrtum, der weitreichende Folgen haben kann. Es reicht auch nicht, die Kontaktdaten bei einem Anwohner oder anderen Zeugen zu hinterlegen - oder das eigene Auto am gleichen Ort geparkt zu lassen.
Das Entfernen vom Unfallort gilt als Fahrerflucht, wenn der Unfall nicht gleich gemeldet wird. Sonst kommen Sie als Verursacher Ihrer Aufklärungspflicht nicht nach. Die Polizei interessiert sich natürlich für alle Unfallaspekte, zum Beispiel ob der Schaden unter Alkoholeinfluss entstanden ist.
Richtiges Verhalten ist wichtig
Passiert der Unfall während der Fahrt, muss der Verursacher sofort anhalten - und nicht erst auf dem nächsten Parkplatz.
Befindet sich der geschädigte Autobesitzer nicht im Fahrzeug, ist erst einmal Warten angesagt. Gesetzlich ist eine Wartepflicht vorgeschrieben, die sich nach der Schadenshöhe, Ort und Zeit errechnet. Der Unfallverursacher sollte jedoch mindestens eine halbe Stunde vor Ort bleiben.
Taucht der Fahrzeughalter nicht auf, muss die Polizei informiert werden.
Die Polizei fragt meist nach dem Kennzeichen, der Marke, dem Typ und der Farbe des geschädigten Wagens. |
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