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Man kann nicht pauschal sagen, ab diesem oder jenem Alter könne man sein Kind getrost allein lassen. Aber immerhin gibt es Richtwerte, die sich durch richterliche Entscheidungen ergeben. Demnach muss zum Beispiel ein Fünfjähriger nicht mehr dauerhaft beaufsichtigt werden und kann durchaus auch mal eine Viertel- bis halbe Stunde unbeaufsichtigt spielen. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass ein Kind in diesem Alter auf einem Spielplatz, auf dem Gehweg vor dem Haus oder auf einem Sportplatz spielen darf, ohne auf Schritt und Tritt kontrolliert zu werden.
Ab dem Schulalter wird der Gesetzgeber noch großzügiger. Ein siebenjähriges Kind darf man sogar bis zu zwei Stunden alleine lassen - immer vorausgesetzt, die Bedingungen stimmen. "Lässt man das Kind allein zu Hause, ist es entscheidend, dass man die angekündigte Rückkehrzeit zuverlässig einhält", rät Hermann Scheuerer-Englisch von der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke). |
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