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http://www.adac.de/infotestrat/r ... ashcam/default.aspx
Auch im europäischen Ausland fehlen bislang konkrete gesetzliche Regelungen zur Verwendung von Dashcams. überwiegend ist die Nutzung jedoch zulässig, wobei insbesondere darauf geachtet werden muss, dass das Sichtfeld des Fahrers durch die Kamera nicht eingeschränkt ist. Zudem werden auch in einigen Ländern datenschutzrechtliche Bedenken erhoben, so dass generell die gewerbliche Nutzung oder eine Veröffentlichung der Aufnahmen im Internet, beispielsweise in den sozialen Netzwerken, untersagt sein dürfte. Eine FIA-Umfrage zur Zulässigkeit von Dashcams kam zu folgendem Ergebnis:
In den folgenden europäischen Ländern ist die Verwendung von Dashcams zulässig:
Bosnien-Herzegowina, Dänemark, Frankreich (solange keine Sichtbeeinträchtigung), Großbritannien, Italien, Malta, Niederlande, Norwegen, Serbien und Spanien.
Problematisch auf Grund von datenschutzrechtlichen Bedenken:
Schweden, Schweiz
In diesen Ländern ist die Verwendung von Dashcams untersagt:
Belgien, Luxemburg, Österreich und Portugal.
Da sich die Diskussion in vielen Ländern noch im Anfangsstadium befindet, sind kurzfristige Änderungen der Rechtslage in den einzelnen Ländern möglich. |
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