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Die mechanischen Prüfungen sind bei Temperaturen zwischen 10 °C und 35 °C durchzuführen, sofern nicht für den Kerbschlagbiegeversuch eine bestimmte Prüftemperatur festgelegt ist
Man darf diese allgemeinen mechanischen Prüfungen bei Temperaturen zwischen 10 °C und 35 °C durchführen und bekommt das gleiche Resultat, nicht wie die Prüfung für den den Kerbschlagbiegeversuch, der eine bestimmte Prüftemperatur z.B. exakt 23°C verlangt. Andernfalls ist eine Abweichung zu erwarten.
Oder:
Die mechanischen Prüfungen sind bei Temperaturen zwischen 10 °C und 35 °C durchzuführen, sofern es solchen Fall nicht betrifft wie die Prüfung für den Kerbschlagbiegeversuch, für den ein festgelegter Temperaturwert als Voraussetzung ist. |
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