|
(2) Die Niederlassungserlaubnis eines Ausl渀搀攀爀猀, der sich mindestens 15 Jahre rechtm椀最 im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten erl猀挀栀攀渀 nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist und kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt. Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausl渀搀攀爀猀 erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt. Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausl渀搀攀爀戀攀栀爀搀攀 am Ort des letzten gew栀渀氀椀挀栀攀渀 Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus.
从这段话看,并没有说跟长居的类型有什么关系啊?Niederlassungserlaubnis不是一样的吗? |
|