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本帖最后由 emil604 于 2014-7-11 12:33 编辑
这种事情一google就有了:
Kreisverwaltungsreferat (KVR), Hauptabteilung III Strassenverkehr München
Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl beantragen
Beschreibung
Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, wird Ihnen auf Antrag ein Ersatzführerschein ausgestellt.
Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins ist zwingend erforderlich, sofern Sie als Inhaber nicht auf Ihre Fahrerlaubnis verzichten moechten.
Dafür ist die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung erforderlich, mit der Sie zum einen versichern, dass die Angaben im Antrag zu den Verlustumstaenden wahrheitsgemaess erfolgten, und sich zum anderen verpflichten, das verlorene oder gestohlene Führerscheindokument beim Wiederauftauchen unverzüglich bei der Führerscheinstelle abzugeben.
Die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung erfolgt vor Ort in der Führerscheinstelle. Ausser den Bediensteten der Führerscheinstelle sind nur Notare autorisiert, diese Art der eidesstattlichen Versicherung abzunehmen.
Falls Ihnen der abhanden gekommene Führerschein gestohlen wurde und Sie den Diebstahl bei einer deutschen Polizeidienststelle angezeigt haben, ersetzt das Vorlegen einer Diebstahlanzeige bei Antragsstellung die eidesstattliche Versicherung.
Beachten Sie bitte, dass mit der Antragstellung eine Pflicht zur Abnahme des neuen Führerscheins und zur Entrichtung der Gebühren besteht!
Erforderliche Unterlagen
Bei der Antragstellung muss der Antragsteller jederzeit in der Lage sein, seine Identitaet nachzuweisen.
Aus diesem Grund sind grundsaetzlich mitzubringen:
Personalausweis (mit aktueller Meldeanschrift) oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung
Erforderliche Unterlagen bei Diebstahl/Verlust:
aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
aktuelle "Karteikartenabschrift"
(nicht notwendig, wenn ein Kartenführerschein bereits vorhanden war oder der Originalführerschein nicht vom Landratsamt München ausgestellt wurde; erhaeltlich durch Anruf bei der zuletzt ausstellenden Behoerde)
Diebstahlsanzeige (soweit vorhanden)
Gesetzliche Grundlagen
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Strassenverkehrsgesetz (StVG)
Kosten
34,30 Euro bei Verlust/Diebstahl
ggf. zuzüglich 30,70 |
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