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本帖最后由 pidi 于 2014-8-11 12:05 编辑
首要考虑应该是对邻居影响最小的。否则人家一告你一个准。
注意你所在州的限制,不要造自己喜欢的,而是允许的。
如果可以,应该先去询问邻居意见。
Baugenehmigung: Ja oder Nein?
Ob Sie eine Baugenehmigung brauchen, koennen Sie anhand von diesen drei Punkten eroertern:
Wie gross soll mein Gartenhaus werden?
Wo steht es bzw. wie ist mein Grundstück beschaffen?
Wie moechte ich mein Gartenhaus einrichten (zum Beispiel beheizen)?
Je nachdem in welchem Bundesland Sie leben, gibt es bei den oben genannten Punkten Einschraenkungen.
Bundeslandspezifische Genehmigungsvorschriften
Ob das Errichten eines Gartenhauses ohne Baugenehmigung moeglich ist, wird in den jeweiligen Landesbauordnungen festgehalten. Nicht baugenehmigungspflichtige Bauvorhaben sind sogenannte „Verfahrensfreie Vorhaben“. Bei Unsicherheit in Bezug auf das gekaufte Gartenhaus und die faellige Baugenehmigung ist es ratsam erst einmal zur Behoerde zu gehen und nach den passenden Bauantragsunterlagen zu fragen.
Landesbauordnungen (Stand Januar 2014):
Liegt kein Bebauungsplan vor, befindet sich Ihr Haus nicht in einem „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ und das Grundstück liegt damit im Aussenbereich.
Baden-Württemberg
Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)
„§ 50 Verfahrensfreie Vorhaben:
Gebaeude ohne Aufenthaltsraeume, Toiletten oder Feuerstaetten, wenn die Gebaeude weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen, im Innenbereich bis 40 m3, im Aussenbereich bis 20 m3 Brutto-Rauminhalt.
Bayern
Bayerische Bauordnung (BayBO)
„Art. 63 Ausnahmen von der Genehmigungspflicht für die Errichtung und Änderung:
(1) Keiner Genehmigung bedürfen die Errichtung und Änderung
1. folgender Gebaeude:
a.) Gebaeude ohne Feuerungsanlagen mit einem umbauten Raum
bis zu 75 m3, ausser im Aussenbereich,…“
Berlin
Bauordnung für Berlin (BauOBln)
„§ 62 Verfahrensfreie Bauvorhaben:
(1) Verfahrensfrei sind
1. folgende Gebaeude:
a) eingeschossige Gebaeude mit einer Brutto-Grundflaeche bis zu 10 m2, ausser im Aussenbereich, sowie untergeordnete Gebaeude wie Kioske, Verkaufswagen und Toiletten auf oeffentlichen Verkehrsflaechen,…“
Brandenburg
Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
„§ 55 BbgBO – Genehmigungsfreie Vorhaben:
(2) Keiner Baugenehmigung bedürfen die Errichtung oder Änderung folgender Gebaeude:
1. Gebaeude ohne Aufenthaltsraeume, Toiletten oder Feuerstaetten mit nicht mehr als 75 m3 umbautem Raum, die nicht im Aussenbereich liegen; dies gilt nicht für Garagen, Staelle sowie Gebaeude, die Verkaufs- oder Ausstellungszwecken dienen,…“
Bremen
Bremische Landesbauordnung (BremLBO)
„ § 65 Verfahrensfreie Vorhaben:
1.1 Gebaeude ohne Aufenthaltsraeume, Toiletten und Feuerstaetten, bis 30 m3 Brutto Rauminhalt, im Aussenbereich bis 6 m3 , mit Ausnahme von Garagen, Verkaufs und Ausstellungsstaenden,…“
Hamburg
Hamburgische Bauordnung (HBauO)
„Anlage 2 –Verfahrensfreie Vorhaben nach §60:
ein eingeschossiges Gebaeude ohne Aufenthaltsraeume bis 30 m3 umbauten Raum je zugehoerigem Hauptgebaeude, ausser im Aussenbereich.“
Hessen
Hessische Bauordnung (HBO)
„Anlage 2: Baugenehmigungsfreie Vorhaben nach § 55:
1.1 Gebaeude ohne Aufenthaltsraeume, Toiletten oder Feuerstaetten, wenn die Gebaeude nicht mehr als 30 m3Brutto-Rauminhalt haben und weder Verkaufs-noch Ausstellungszwecken dienen…“
Mecklenburg-Vorpommern
Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern
„§61 Verfahrensfreie Bauvorhaben:
(1) Verfahrensfrei sind
1. folgende Gebaeude:
a) eingeschossige Gebaeude mit einer Brutto- Grundflaeche bis zu 10 m2, ausser im Aussenbereich,….“
Niedersachsen
Niedersaechsische Bauordnung
„§ 69 Genehmigungsfreie Baumassnahmen:
Genehmigungsfreie bauliche Anlagen und Teile baulicher Anlagen, Gebaeude und Vorbauten ohne Aufenthaltsraeume, Toiletten und Feuerstaetten, wenn die Gebaeude und Vorbauten nicht mehr als 40 m3- im Aussenbereich nicht mehr als 20 m3- Brutto-Rauminhalt haben und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen…“
Nordrhein-Westfalen
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
„§65 Genehmigungsfreie Vorhaben:
(1) Die Errichtung oder Änderung folgender baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 bedarf keiner Baugenehmigung: 1. Gebaeude bis zu 30 m3 Brutto Rauminhalt ohne Aufenthaltsraeume, Staelle, Aborte oder Feuerstaetten, im Aussenbereich nur, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches); dies gilt nicht für Garagen und Verkaufs- und Ausstellungsstaende…“
Rheinland-Pfalz
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
„§62 Genehmigungsfreie Vorhaben:
(1) Unbeschadet einer nach anderen Vorschriften erforderlichen Genehmigung bedürfen keiner Baugenehmigung das Errichten, Herstellen, Aufstellen, Anbringen oder Ändern von folgenden baulichen Anlagen, anderen Anlagen und Einrichtungen:
1. Gebaeude
a) Gebaeude bis zu 50 m3, im Aussenbereich bis zu 10 m3 umbauten Raums ohne Aufenthaltsraeume, Toiletten oder Feuerstaetten; ausgenommen sind Kulturdenkmaeler und Gebaeude in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmaelern sowie Garagen, Verkaufs- und Ausstellungsstaende.“
Saarland
Landesbauordnung Saarland
„§ 61Verfahrensfreie Vorhaben, Beseitigung von Anlagen
(1) Verfahrensfrei sind:
1. folgende Gebaeude:
a) eingeschossige Gebaeude bis zu 10 m2 Brutto-Grundflaeche,..“
Sachsen
Saechsische Bauordnung
„§61 Verfahrensfreie Bauvorhaben
(1) Verfahrensfrei sind
1. folgende Gebaeude:
a) eingeschossige Gebaeude mit einer Brutto-Grundflaeche bis zu 10 m2, ausser im Aussenbereich,…”
Sachsen-Anhalt
Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt
„§60 Verfahrensfreie Bauvorhaben,…
(1) Verfahrensfrei ist die Errichtung, Änderung oder Aufstellung für
1.Gebaeude:
a) eingeschossige Gebaeude mit einer Grundflaeche bis zu 10 m2, ausser im Aussenbereich, auch soweit sie nachfolgend von der Genehmigungsfreiheit ausgenommen sind,…“
Schleswig-Holstein
Landesbauordnung für das Land Schleswig- Holstein
„§ 63 Verfahrensfreie Bauvorhaben
(1) Verfahrensfrei sind folgende Gebaeude:
a) Gebaeude ohne Aufenthaltsraeume, ohne Toiletten und ohne Feuerstaetten mit Ausnahme von Garagen, Verkaufs- und Ausstellungsstaenden bis zu 30 m3 – im Aussenbereich bis zu 10 m3- umbauten Raumes,.“
Thüringen
Thüringer Bauordnung
„§63 Verfahrensfreie Bauvorhaben:
(1) Verfahrensfrei sind folgende Gebaeude:
a) eingeschossige Gebaeude mit einer Brutto-Grundflaeche bis zu 10 m2, ausser im Aussenbereich,…“
(Angaben ohne Gewaehr. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an die zustaendige Behoerde.)
Grenzbebauung
Neben der Groesse und Ausstattung des Gartenhauses, kommt es auch auf den Standort an. Soll das Gartenhaus auf der Grenze des heimischen Gartens gebaut werden, ist Vorsicht geboten. Denn laut den Bauverordnungen der Laender ist die Grenzbebauung nur mit Bauten von maximal drei Metern Hoehe moeglich. Auch darf die Gesamtlaenge von neun Metern auf der Nachbargrenze nicht überschritten werden und die Gebaeude dürfen keine Extra-Aufenthaltsraeume und Feuerstaetten enthalten.
Der Bebauungsplan
Befindet sich Ihr Haus in einem Wohngebiet, das in den letzten 80 Jahren neu bebaut wurde, dann liegt der Stadt oder Gemeinde aller Wahrscheinlichkeit nach ein Bebauungsplan vor. Dort findet man die Regelungen in Bezug auf „Nebenanlagen“, zu denen auch die Gartenhaeuser zaehlen. Nicht selten ist festgelegt, dass sich ausserhalb der überbaubaren Grundstücksflaeche (die oftmals schon vom Haupthaus belegt ist) keine weiteren Nebenanlagen befinden dürfen. Der Grund: Stadtplaner wollten in den letzten Jahrzehnten verhindern, dass die Grundstücke der Anwohner mit zu vielen Schuppen, Lauben und Co. vollgestellt wurden. Neben dieser Regelung befinden sich oftmals noch mehr Einschraenkungen im Bebauungsplan, die den Bau eines Gartenhauses betreffen. Fragen Sie aus diesem Grund bei Ihrer Gemeinde nach und bitten Sie um Einsicht in den Bebauungsplan.
Nachbarn fragen
Auch, wenn Sie von Landesbauordnung bis hin zu Bebauungsplan alles doppelt gecheckt haben, kann doch noch ein wichtiger Faktor Ihren Gartenhaus-Bau beintraechtigen: Die Nachbarn. Schon oft hat das etwas zu grosse und etwas zu nah an der Grenze gebaute Gartenhaus für Streitigkeiten unter Nachbarn gesorgt. Deshalb raten wir Ihnen vor dem Kauf und Bau des Gartenhauses die Nachbarn auf Ihr Vorhaben anzusprechen und nach Bedenken zu fragen. In der Regel laesst sich so auch bei groesseren Gartenhaeusern ein Kompromiss finden.
Das Gartenhaus in Kleingartenkolonien
Soll Ihr Gartenhaus in einer Kleingartenanlage gebaut werden, gilt das Bundeskleingartengesetz unter „§ 3 Kleingarten und Gartenlaube“, nachdem das Gartenhaus hoechstens eine Grundflaeche mit 24 Quadratmetern inklusive überdachtem Freisitz haben darf. Bei überschreiten der Grundflaeche muss eine Baugenehmigung beantragt werden, alle kleineren Gartenlauben dürfen jedoch in der Regel ohne Genehmigung gebaut werden. Auch darf die Gartenlaube nicht als Dauerwohnsitz taugen. Sie dient nur dem Schutz vor schlechtem Wetter und der Unterbringung von Geraeten. Die meisten Kleingartenkolonien erlauben es jedoch den Inhabern am Wochenende in der Gartenlaube zu übernachten. Pro Gartenparzelle darf jedoch nur ein Gartenhaus stehen. |
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