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用这话google一搜,马上就看到:
Aufenthaltsgesetz第51条Abs.2作出特别说明
再一搜
马上法条原文就出来了:
(2) Die Niederlassungserlaubnis eines Auslaenders, der sich mindestens 15 Jahre rechtmaessig im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten erloeschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist und kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt. Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Auslaenders erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt. Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Auslaenderbehoerde am Ort des letzten gewoehnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus.
lz是一点功课都没做吗? |
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