Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt Stellung:
1.
Wenn Sie den Bußgeldbescheid von dem italienischen Inkassounternehmen European Municipality Outsourcing (EMO) ohne Einschaltung des Deutschen Bundesamts für Justiz erhalten haben, fehlt dem Bußgeldbescheid eine europarechtlich anerkannte Grundlage. D. h. im Ergebnis, wenn Sie zahlen, würde die Zahlung auf freiwilliger Basis erfolgen.
Mit anderen Worten: Sie brauchen auf den Bußgeldbescheid nicht zu reagieren.
2.
Allerdings müssen Sie berücksichtigen, daß Sie Reisen nach Italien nach Möglichkeit meiden sollten. Der Bußgeldbescheid wird in Italien gespeichert bleiben. Sofern der Verkehrsverstoß in Italien noch nicht verjährt ist, könnte beispielsweise in Italien im Rahmen einer Verkehrskontrolle unmittelbar vollstreckt werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab, Rechtsanwalt |