Sehr geehrte(r) Frau (Herr) XXX,
unter dem fatalen Umsatzrückgang haben wir im letzten Jahr sehr schmerzhaft gelitten. Trotz der Gegenmassnahmen, die wir bspl. intensive Werbung, Lagerabbau unter Einkaufspreis, durchgeführt haben, koennen die Einnahme die Kosten immer nicht abdecken. Der enorme Kundenverlust, insbesondere, der Stammkunden hat sich darauf zurückgeführt, dass die Umbau und die Renovierung nicht in Ordnung gewesen war, d.h. ausgerechnet, dass der Umfang des Umbaues prachtenvertragmaessig war, der Umbau zwei Jahre von 2012 bis 2013 durchzogen hat. Vor Gericht wollen wir uns eher nicht zu sehen. Unser Vorschlag: Preisermaessigung um 50% der Mietzahlung als Kompensation dürfte bei Ihnen gestattet werden. |