|
Jeder braucht mal jemanden, der sich um das Kind kümmert. Das koennen zum Beispiel die Grosseltern sein, eine Freundin, eine Tagesmutter, der Kindergarten oder ein Hort. Einen Teil der Kosten koennen Sie sich über die Steuererklaerung vom Staat zurückholen.
Für den Abzug von Kinderbetreuungskosten müssen Sie gegenüber dem Finanzamt einen Antrag stellen. Dies geschieht bei der Einkommensteuererklaerung auf der »Anlage Kind«. Für jedes Kind müssen Sie eine eigene Anlage Kind ausfüllen.
Für welche Kinder gibt es die Vergünstigung?
Allerdings dürfen Sie nicht für jedes Kind Kinderbetreuungskosten geltend machen: Das geht nur, wenn Ihr Kind ein leibliches Kind, ein Adoptivkind oder ein Pflegekind ist. Kinderbetreuungskosten für Stiefkinder oder Enkelkinder koennen Sie nicht abziehen.
Bei Stiefkindern gibt es aber eine kleine Besonderheit: Sind Sie mit einem »neuen« Ehepartner verheiratet und werden mit diesem zusammen zur Einkommensteuer veranlagt, koennen die Betreuungskosten auch vom Stiefelternteil getragen worden sein. Denn bei Sonderausgaben werden die Ehegatten wie eine Person behandelt.
Berücksichtigt werden ausserdem nur Betreuungskosten für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei aelteren Kindern unterstellt der Gesetzgeber, dass die Kinder keiner Betreuung mehr bedürfen.
Behinderte Kinder werden berücksichtigt, wenn ihre Behinderung vor dem vollendeten 25. Lebensjahr eingetreten ist und sie wegen der Behinderung ausserstande sind, sich selbst zu unterhalten. Hier gelten die gleichen Kriterien wie für den Bezug von Kindergeld oder den Abzug von Freibetraegen für Kinder bei volljaehrigen behinderten Kindern. Ist die Behinderung vor dem 1.1.2007 eingetreten, werden auch Kinder berücksichtigt, deren Behinderung vor dem 27. Lebensjahr eingetreten ist.
Was gehoert zu den Kinderbetreuungskosten?
Zu den Kinderbetreuungskosten gehoeren alle Ausgaben in Geld und auch Sachleistungen für die Betreuung Ihres Kindes. Auch Erstattungen an Dritte für Aufwendungen zur Betreuung koennen Sie geltend machen. Hier ein paar Beispiele, welche Kosten Kinderbetreuungskosten sein koennen:
Beitraege an Kindergarten, Kinderhort, Kindertagesstaette, Kinderkrippe und Ferienbetreuung
Entgelte für private Vorschulen
Honorar an eine selbststaendige Tagesmutter
Erstattungen von Aufwendungen der betreuenden Person, etwa Fahrtkostenersatz |
|