我的德语不太好,这里有一段,感兴趣的可以看一下:Was passiert, wenn ich nicht zahle? Nach Erhalt einer Abmahnung stellen Sie sich sicher die Frage: Wie geht es weiter, wenn ich den geforderten Betrag nicht zahle? Bekomme ich einen Mahnbescheid? Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung? Grundsaetzlich ist der naechste logische Schritt nach Geltendmachung der Forderung in der Abmahnung ein Mahnbescheid. Dabei handelt es sich um ein gerichtliches Verfahren, bei dem das Gericht jedoch noch in keiner Weise die geltend gemachten Forderungen überprüft. Daher gilt auch in diesem Fall: Keine Panik! Nur, weil Sie Post vom Amtsgericht bekommen, begründet dies keien Zahlungspflicht gegenüber der Kanzlei Waldorf Frommer. Das Mahnverfahren dient lediglich zur schnellen und vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen, wenn der Schuldner keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt. Wenn Sie nicht zahlen moechten, sollten Sie also unbedingt Widerspruch einlegen. Dann ist der Mahnbescheid zunaechst gegenstandslos; eine weitergehende gerichtliche Klaerung des Falles kann dann nur noch im regulaeren Gerichtsverfahren erfolgen. Bei der Kanzlei Waldorf-Frommer ist der Erhalt eines Mahnbescheides ca. 3 Jahre nach Erhalt der Abmahnung aber keinesfalles ungewoehnlich. Wie vorab aber bereits geschildert sollte man aber nur in einem Fall, in dem der Abgemahnte die zur Last gelegte Urheberrechtsverletzung tatsaechlich begangen hat, einen Vergleich anstreben. Wie hoch ist das Klagerisiko? Soweit müssen Sie es allerdings gar nicht erst kommen lassen. Nach unseren Erfahrungswerten ist das Risiko, wegen einer Filesharing-Abmahnung letztendlich vor Gericht zu landen, mit der richtigen Verteidigungsstrategie vergleichsweise gering. Von unseren derzeit etwa 2000 Mandanten, die eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten haben, befinden sich nach unserem Sachstand aktuell lediglich knapp 30 tatsaechlich in einem Klageverfahren. Die Klagequote liegt somit bei unter einem Prozent. Hierbei sind aber auch Mandanten zu berücksichtigen, die erst im Klageverfahren unseren Rat gesucht haben und die wir vorher nicht vertreten haben. Dabei gehoert zur richtigen Verteidigungsstrategie bereits die korrekte Einschaetzung der grundlegenden Frage, ob Sie als Anschlussinhaber selbst oder als Stoerer haften bzw. nicht haften. Bevor Sie diese Einschaetzung selbst treffen, sollten Sie sich eingehend mit der Materie beschaeftigt haben. Wenn Sie sich unsicher sind, nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschaetzung! Sofern Sie sich eine eigenstaendige Bearbeitung nicht zutrauen, bearbeiten wir Ihren Fall gerne für Sie. Bei uns zahlen Sie einen fairen Pauschalpreis, der alle noetigen Schritte der aussergerichtlichen Vertretung gegenüber der Kanzlei Waldorf-Frommer in Ihrem Fall umfasst. |