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才是真理
Begründung:
Ihre Dienstleistung, wird von mir weder genutzt, geschweige denn habe ich diese bestellt.
Das BGB regelt diese Angelegenheit im §241a:
Unbestellte Leistungen
(1)Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.
Das VwVfG sagt folgendes aus:
§ 59 Nichtigkeit des oeffentlich-rechtlichen Vertrages
(1)Ein oeffentlich-rechtlicher Vertrag ist nichtig, wenn sich die Nichtigkeit aus der entsprechenden Anwendung von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches ergibt.
Ich fordere Sie auf, schicken Sie mir den von mir unterschrieben Vertrag zu, der belegt, dass wir in einem Vertragsverhaeltnis stehen. Mir ist nicht bekannt, dass dieser existiert. Solange mir dieser nicht vorliegt greift das VwVfG:
§ 58 Zustimmung von Dritten und Behoerden
(1)Ein oeffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt.
Des Weiteren entspricht der Rundfunkbeitrag einer unzulaessigen Zwecksteuer und verstoesst gegen die allgemeine Gleichbehandlung sowie gegen die allgemeine Handlungsfreiheit.
Mit gar nicht so freundlichen Grüssen
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