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写给GV的信,根据双胞胎的视频写的。
Widerspruch
Aktenzeichen: XXXXXXX und XXXXXX
Sehr geehrter Herr Doster,
hiermit widersprechen wir Ihrer Zwangsvollstreckungssache vom Aktenzeichen XXXXXXX und XXXXXX mit der Begründung, siehe unten:
1. Gemaess §§16 III, 15 IV Nr. 1 LVwVfG BW waere ein Dienstsiegel und die Unterschrift des Behoerdenleiters oder seines Beauftragten erforderlich gewesen, da nicht ersichtlich ist, dass das Ersuchen mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellt wurde
2. Ein Verwaltungsakt wiederum muss die erlassende Behoerde erkennen lassen (§37 III LVwVfG BW) und mit einer Begründung versehen sein (§39 LVwVfG BW)
3. Dieses Schreiben, das mangels Bennenung von Glaeubigern kaum die Voraussetzung für ein taugliches Schreiben eines Inkassounternehmens erfüllen würde, würde danach keinen Verwaltungsakt darstellen (BVerwG 1C 15/94, 17.8.1995; VG Augsburg, Au 7S 13, 1467, 9.10.2013; VG München, M 6aS04 4066, 7.12.2004)
4. Bei dem im Ersuchen angegebenen Bescheiden handelt es sich um Bescheide gemaess 10 V RBStV; dieses Norm, originaeren Beitragsbeschieds (Verwaltungsakt) als Grundlage der Beitragspflicht entfallen.
Zusammen laesst sich sagen:
Insgesamt müsste danach des Vollstreckungsersuchen folgende weiteren Voraussetzungen erfüllen. Vorausgehen müsste ein Beitragsbescheid als formaler Verwaltungsakt, der Beitragspflicht und Beitragshoehe feststellt bzw. festsetzt. In diesem Verwaltungsakt waere die Beitragsglaeubigerin namentlich umfassend und korrekt anzugeben, ebenso die Rechtsgrundlagen und der vorgesehene Rechtsbehelf. Der Bescheid selbst müsste vorliegend somit eindeutig den Südwestrundfunk (Anstalt des oeffentlichen Rechts) als Beitragsglaeubiger bezeichnen. Auf diesen Bescheid, ggf. ergaenzt um einen Rückstandsbescheid, müsste für den Betrag als solchen (ohne Zuschlaege) das Vollstreckungsersuchen gesützt werden. Das Vollstreckungsersuchen wiederum müsste – beim vorliegenden Inhalt – gesiegelt und unterzeichnet sein. Die Betrachtungsweise der Glaeubigerin würde bedeuten, dass der Schuldner/die Schuldnerin eines oeffentlich-rechtlichen Beitrags zeitgleich mit dem Vollstrechungsersuchen erstmals einen – zudem an den weiteren aufgezeigten formalen Maengeln leidenden – Verwaltungsakt (Beitragsbescheid) erhalten würde und damit auch erstmals dann eine Rechtsschutzmoeglichkeit (Widerspruch gegen Beitragsbescheid) gegeben waere, wenn bereits ein Saeumniszuschlaege festgesetzt und parallel mit der Vollstrechung begonnen wird.
Jetzt zum letzten Punkt:
Wir haben nie Schreiben der Unternehmen Südwestrundfunk, Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio bekommen, sowie ein Schreiben des zustaendigen Mahngerichts, um Widerspruch erheben zu koennen.
Mit freundlichen Grüssen
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